POL-MA: BAB 6
TuR Kraichgau
Rhein-Neckar-Kreis: Erfolgreiche Kontrollen von Tier- und Lebensmitteltransporten im Rhein-Neckar-Raum
BAB 6 / TuR Kraichgau / Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Am Mittwoch, 17.05.2023 zwischen 07:00 und 13:00 Uhr führten Kontrolleure der Verkehrspolizei Mannheim zusammen mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mobile Kontrollen von Tier- und Lebensmitteltransporten im Rhein-Neckar-Raum durch. Dabei wurden private sowie gewerbliche Tiertransporte ganzheitlich im Binnen- wie grenzüberschreitenden Verkehr kontrolliert. Neben der Dokumentenkontrolle wurden ebenso die Transportmittel, Kennzeichnungspflichten dergleichen und die Tiere selbst überprüft. Neben den Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim nahmen auch Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis, die sich aus Tierärztinnen und -ärzten, Veterinärhygienekontrolleurinnen - und kontrolleuren, Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren sowie Dezernentinnen und Dezernenten und Referatsleitungen des Landratsamtes zusammensetzten, an der Kontrolle teil.
Insgesamt wurden 40 Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen kontrolliert. Dabei wurden 21 Fahrzeuge beanstandet, u.a. nach der Tierschutztransportverordnung, dem Lebensmittel- und Hygienerecht, dem Fahrpersonalgesetz (z. B. Lenk- und Ruhezeiten), der Straßenverkehr- und der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Drei Lkw-Fahrern musste gar die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der festgestellten Verstöße untersagt werden.
Bei einem Transporter aus Frankreich war zunächst das zulässige Gesamtgewicht um 38 % überschritten. Bei der Nachschau der tiefgekühlten Dönerspieße wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene Kerntemperatur deutlich von den Vorgaben abwich. Zudem bestand bei dem französischen Fahrzeug kein Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Ladung im Gesamtwert von mehreren tausend Euro wird der Vernichtung zugeführt, da sie für den Verzehr nicht mehr geeignet ist.
Bei einem weiteren Lebensmittelfahrzeug wurden Tiefkühlprodukte (Tintenfisch) ungekühlt befördert. Diese waren ebenfalls nicht mehr für den Verzehr geeignet und werden der Vernichtung zugeführt.
Ein Pferdetransport, bestehend aus einem LKW mit Anhänger, war mit den beförderten 6 Pferden um 42 % überladen. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Drei Pferde wurden in ein geeignetes Ersatzfahrzeug umgeladen. Erst danach konnte der Fahrzeugführer seine Fahrt fortsetzen.
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