POL-MA: Schwetzingen/Oftersheim/Rhein-Neckar-Kreis: Streunende Hündin am Bahnhof Oftersheim gesichert
Schwetzingen (ots)
Am Samstagnachmittag gegen 17:30 Uhr wurde durch eine aufmerksame Passantin am Bahnhof Schwetzingen eine außergewöhnliche Beobachtung gemeldet. Eine schwarze Mischlingshündin wurde von mehreren Personen dabei gesehen, wie sie einem Mann folgte, der in einen Zug einstieg. Der Mann versuchte offensichtlich die Hündin durch Wegscheuchen und lautes Schreien von sich fernhalten zu wollen, was den Verdacht nahelegte, dass er die Hündin nicht kannte. Am Bahnhof in Oftersheim stieg die Hündin schließlich alleine aus dem Zug und eine dort wartetnde Frau nahm sich der Hündin bis zum Eintreffen der Polizeibeamten an. Dank einer Tasso-Marke, die die augenscheinlich lebensältere Hündin trug, konnte schnell festgestellt werden, dass es sich um eine Boxerhündin handelte. Versuche, die Hundehalterin telefonisch zu erreichen, schlugen zunächst fehl. Über eine weitere hinterlegte Rufnummer zu einer Person konnte zumindest Kontakt hergestellt werden, allerdings war diese Person aufgrund der Entfernung nicht in der Lage, sich um die Hündin zu kümmern. Letztlich gelang es den Behörden, die Halterin direkt zu kontaktieren. Bei dem darauffolgenden Gespräch fiel auf, dass die Hundehalterin stark alkoholisiert war. Sie äußerte, dass ihr Ex-Freund mit der Hündin "verschwunden" wäre. Wenig später traf sie sichtlich alkoholisiert beim Polizeirevier ein. Kurz darauf wurde auch ihr Ex-Freund vorstellig, der ebenfalls alkoholisiert war. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann am Bahnhof, der den Hund zuvor "weggeschickt" hatte, um den Ex-Freund der Halterin handelte. Da weder die Halterin noch ihr Ex-Freund in der Lage waren, sich um die Hündin zu kümmern, wurde das Tier vorsorglich in das Tierheim überführt. Die Polizei wird den Vorfall an das Veterinäramt weiterleiten, um eine sorgfältige Prüfung der Umstände sowie der Tierhaltung durchführen zu lassen.
Das Tierheim kümmert sich nun vorübergehend um die Boxerhündin, bis eine endgültige Entscheidung durch das zuständige Veterinäramt zur weiteren Vorgehensweise getroffen wird./EF
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