POL-MA: Mannheim: Mann mit Schusswaffe im Jungbusch unterwegs
Mannheim (ots)
Passanten meldeten am Donnerstag um kurz vor 18 Uhr einen Mann, der mit einer Schusswaffe in der Hand die Beilstraße entlanglief. Nach Aussagen der Zeugen fuchtelte er wild mit der Waffe um sich, lud die Pistole durch und rief bedrohlich wirkende Sätze. Kurze Zeit später konnte eine Streife des Polizeireviers Mannheim-Oststadt den gesuchten Mann auf Höhe der Böckstraße antreffen. Der 46-jährige Mann hielt seine Hände in der Jackentasche verborgen. Der Aufforderung, seine Hände zu zeigen, kam der zunächst Mann nicht nach. Daher richtete einer der Polizeibeamten die Dienstwaffe auf ihn und wiederholte die Aufforderung. Der Mann erkannte nun den Ernst der Lage und zeigte seine Hände vor. Die Waffe hatte er in der Jackentasche versteckt gehalten. Anschließend konnte er von der Polizei widerstandslos vorläufig festgenommen werden. Die Polizeibeamten entwaffneten den Mann und stellten die Pistole sicher. Bei genauerer Prüfung stellte sich die Waffe als sogenannte Anscheinswaffe heraus, also eine täuschend echt wirkende Spielzeugwaffe, die nur bei einer näheren Betrachtung von einer funktionierenden Schusswaffe unterscheidbar ist. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Mann mit über 2 Promille erheblich alkoholisiert war. Der 46-Jährige muss sich nun wegen einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verantworten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Faschingsveranstaltungen, auf die Gefahren des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit hin.
- Sobald ein Spielzeug mit einer echten Waffe verwechselt werden kann, ist das Führen in der Öffentlichkeit verboten. Gemäß § 42a des Waffengesetzes kann ein Verstoß ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. - Die täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen können andere Menschen verunsichern und zu Polizeieinsätzen führen. Bei Notrufen muss die Polizei zunächst von einer tatsächlichen Gefahrenlage ausgehen. Das kann dazu führen, dass die Polizei die Dienstwaffen einsetzen muss, um sich und Dritte zu schützen. - Wenn jemand eine solche Spielzeugwaffe mit sich führt und damit mutwillig einen Polizeieinsatz auslöst, muss er oder sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und einer Übernahme entstandener Kosten rechnen. - Zudem ist das Mitführen von Waffen aller Art bei öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Faschingsumzügen verboten.
Daher rät die Polizei speziell im Hinblick auf die Faschingszeit:
- Führen Sie bitte keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit sich, um ihre Mitmenschen nicht zu verunsichern. Das kann zu vermeidbaren Einsätzen der Polizei führen. In Einzelfall kann eine Strafanzeige drohen. - Wenn Sie beobachten, dass jemand eine Waffe in der Öffentlichkeit oder bei Veranstaltungen mit sich führt, die nicht offensichtlich als Spielzeug erkennbar ist, sprechen Sie die Person nicht darauf an. Wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei. - Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/grossveranstaltungen/
Rückfragen bitte an:
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