POL-MA: Heidelberg: 45-Jähriger wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Heidelberg (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 45-jährigen Mann erlassen. Ihm wird Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.
Der Tatverdächtige soll am Montag, 10. März 2025, gegen 18:30 Uhr aus einem Warengeschäft in der Hauptstraße der Heidelberger Altstadt zwei Parfumflaschen im Wert von knapp 300 Euro entwendet haben. Diese habe der Tatverdächtige zunächst aus der Warenauslage genommen und unter seine Jacke gesteckt. Danach soll er den Kassenbereich und anschließend das Geschäft verlassen haben, ohne die Ware zu bezahlen. Daraufhin wurde der 45-Jährige von einem eingesetzten Ladendetektiv angesprochen. Unvermittelt soll der 45-Jährige dem Detektiv mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, um anschließend die Flucht zu ergreifen. Diese misslang, da der eingesetzte Ladendetektiv den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten konnte. Eine Streife des Polizeireviers Heidelberg-Mitte nahm den 45-Jährigen vorläufig fest.
Am 11. März 2025 wurde der 45-Jährige der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung aufgrund einer bestehenden Fluchtgefahr erließ. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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