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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

Karlsruhe (ots)

Augrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde am 20. Dezember 2024

der deutsche Staatsangehörigen Tobias E.

von Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt und bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt (Main) durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen festgenommen. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2024.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied in einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihm auch gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Tobias E. gehört seit 2018 einer in und um Leipzig gegründeten Vereinigung um die gesondert verfolgten Lina E. (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021) und Johann G. (vgl. Pressemitteilung Nr. 66 vom 9. November 2024) an, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilen. Dies schließt insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. Die auch überregional vernetzte Vereinigung führte in den Jahren 2018 bis 2020 gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die aus ihrer Sicht der "rechten Szene" angehörten. Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein. Tobias E. beteiligte sich an Kampftrainings und wirkte an Gewalttaten der Vereinigung mit.

Am 19. Januar 2019 verübte der Beschuldigte mit weiteren fünf bis sechs Mitgliedern der Vereinigung in einer Unterführung am Bahnhof Dessau-Roßlau einen Angriff auf vier Personen. Diese befanden sich auf dem Rückweg von einer Demonstration in Magdeburg anlässlich des 74. Jahrestages der Bombardierung der Stadt und gehörten dem äußeren Anschein nach zur "rechten Szene". Die Angreifer um Tobias E. schlugen mit Schlagwerkzeugen gezielt auf den Kopfbereich der Geschädigten ein. Drei der Angegriffenen gingen daraufhin zu Boden. Am Boden liegend erhielten sie Tritte sowie weitere Schläge gegen den Kopf. Die Geschädigten erlitten erhebliche, potentiell lebensgefährliche Verletzungen.

Tobias E. befand sich vor seiner Auslieferung in Ungarn in Straf- und Auslieferungshaft. Nach seiner Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland wurde er am 21. Dezember 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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