DPolG Niedersachsen: Spendenaktion bringt 95.000 EUR für schwerstverletzten Polizeibeamten
DPolG Lüneburg erneuert und ergänzt Forderung nach Evaluation der Schutzwirkung der Dienstkleidung
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Hannover (ots)
Am 08. Juli 2024 kam es in Buchholz in der Nordheide (NI) zu einem Einsatz, bei dem ein 44-jähriger Polizeibeamter der Polizeiinspektion Harburg durch eine vorsätzlich herbeigeführte Verpuffung schwerstbrandverletzt wurde. Durch Kollegen des DPolG Polizeiinspektionsverbandes Harburg wurde, mit Unterstützung des DPolG Direktionsverbandes Lüneburg und des Sozialfonds der Polizei e.V., eine Spendenkampagne initiiert. Im Zuge dieser Kampagne wurde die Frage nach der Schutzwirkung der Dienstkleidung thematisiert und deren Evaluation gefordert.
In Absprache mit den, an der Organisation der Spendenkampagne, beteiligten Personen, darf die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Lüneburg heute das Ende der Kampagne bekanntgeben. Das Ereignis hat nicht nur im Kreise der Kolleginnen und Kollegen für große Betroffenheit gesorgt, sondern auch in der Bevölkerung eine unglaubliche Solidarität erfahren. In den vergangenen zwei Monaten sind durch die Spenderinnen und Spender mehr als 95.000 EUR als finanzielle Unterstützung für den Kollegen eingegangen.
"Als uns die Nachricht von der feigen Tat und den schweren Folgen für den Kollegen erreichte, war uns sofort klar, dass der Kollege, unabhängig von seiner Gewerkschaftszugehörigkeit, Hilfe benötigen werde. Die durch zwei Kollegen initiierte Spendenkampagne haben wir gemeinsam mit dem Sozialfonds der Polizei e.V. und der Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft deshalb sofort unterstützt", zeigt sich der Vorsitzende des DPolG Direktionsverbandes Lüneburg, Christian-Tobias GERLACH, über das Ergebnis umso erfreuter. "Wir möchten allen Spenderinnen und Spendern nicht nur im Namen des betroffenen Kollegen ausdrücklich danken!"
Da die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen, zu denen schon immer auch der Gesundheitsschutz gehört, einer der historischen Gründe war, warum sich die Vorläufer der heutigen Gewerkschaften Mitte des 19. Jahrhunderts gegründet haben, hat sich die DPolG Lüneburg, ausgelöst durch das schreckliche Ereignis, der Schutzwirkung der Dienstkleidung angenommen. Bei einer eingehenden Befassung mit der Thematik wurde deutlich, dass es, wie erwartet, für andere "Blaulichtorganisationen" gesetzliche Vorgaben und Normen gibt, die eingehalten werden müssen - nicht aber für die Polizei! (Vgl. Artikel "Funktionsweise- oder Schutzkleidung im Einsatz- und Streifendienst - Ein Vergleich" in Polizeispiegel, Ausg. 09/2024, Landesteil Niedersachsen S. 2 ff,).
GERLACH dazu: "Zum jetzigen Zeitpunkt müssen wir leider davon ausgehen, dass der Schutzwirkung, der schon jetzt schwer bezahlbaren, Dienstkleidung wenig bis keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde und die Verletzungen des Kollegen weniger schwer hätten ausfallen können."
Die DPolG Lüneburg erneuert und ergänzt deshalb ihre Forderungen:
- Evaluation der Dienstkleidung hinsichtlich ihrer Schutzwirkung - Berücksichtigung einschlägiger Normen und Techn. Richtlinien anderer Berufszweige bei der Beschaffung - Zentrale Ausstattung aller Beamtinnen und Beamten im Einsatzdienst mit Schutzkleidung, die dem anerkannten Stand der Technik entspricht. - Anhebung des Bekleidungsbudgets, um Ersatzbeschaffungen vornehmen zu können
Der geschäftsführende DPolG Direktionsvorstand Lüneburg
Rückfragen bitte an:
DPolG Niedersachsen - Direktionsverband Lüneburg
Christian-Tobias Gerlach
Telefon: 0151 15700177
E-Mail: christian-tobias.gerlach@dpolg.org
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