FW-OLL: Neue Feuerwehrgebührensatzung für die Samtgemeinde Harpstedt tritt am 1. Januar 2024 in Kraft
Harpstedt (ots)
Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Harpstedt hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die Einführung einer neuen Feuerwehrgebührensatzung. Diese Veränderung wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die neue Feuerwehrgebührensatzung zielt darauf ab, die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Harpstedt zu regulieren. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden gemäß der neuen Satzung Gebühren für bestimmte Einsätze und Leistungen erhoben.
Zu den gebührenpflichtigen Einsätzen zählen beispielsweise Szenarien, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Ebenso fallen Einsätze unter die Gebührenregelung, die durch in Kraftfahrzeugen eingebaute Systeme zur automatischen Notfallmeldung ausgelöst wurden. Auch Einsätze, wie die Beseitigung von Ölschäden, Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden, das Einfangen von Tieren oder das Auspumpen von Räumen, sind von der neuen Regelung betroffen. Am Einsatz wird eine Führungskraft der Feuerwehr die Betroffenen über eine mögliche Kostenpflicht aufklären.
Die Gebührentarife wurden betriebswirtschaftlich kalkuliert und zeigen im Vergleich zu den bisherigen Gebühren einen deutlichen Anstieg. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass gemäß dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz Einsätze bei Bränden, Naturkatastrophen sowie Rettungseinsätze, die Menschenleben in akuter Gefahr betreffen, weiterhin kostenfrei bleiben.
Um sicherzustellen, dass die Führungskräfte der Feuerwehren in der Samtgemeinde Harpstedt die neue Satzung bestmöglich umsetzen können, haben diese eine Schulung an zwei Schulungstagen absolviert. Diese Schulung soll sicherstellen, dass sie für die Anwendung der neuen Regelungen optimal vorbereitet sind.
Die neue Feuerwehrgebührensatzung steht ab dem 1. Januar 2024 auf der Webseite der Samtgemeinde Harpstedt zur Verfügung.
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