Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeidirektion Bad Segeberg mehr verpassen.

Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Bad Segeberg - Trunkenheitsfahrt mit 2,07 Promille

Bad Segeberg (ots)

Die Polizei hat in der Nacht zu Dienstag, gegen 01.15 Uhr, auf der B
432 den Fahrer eines PKW angehalten, der in Richtung Klein Rönnau
unterwegs war.
Das Fahrzeug war einer Funkstreifenwagenbesatzung aufgefallen, weil es
in leichten Schlangenlinien geführt wurde.
Bei der Kontrolle des 59-jährigen Fahrers stellten die Beamten
Atemalkoholgeruch fest, eine Überprüfung ergab einen Wert von 2,07
Promille.
Dem aus dem Bereich Bad Segeberg stammenden Mann wurde eine Blutprobe
entnommen, sein Führerschein beschlagnahmt.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Trunkenheit im
Straßenverkehr.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Silke Tobies
Telefon: 04551/ 884 -2020
Fax: 04551/ 884 -2022
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeidirektion Bad Segeberg
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Bad Segeberg
  • 26.06.2007 – 09:34

    POL-SE: Norderstedt - Mehrere PKW-Aufbrüche

    Norderstedt (ots) - Unbekannte haben in der Nacht zu Montag im Stadtgebiet mehrere PKW aufgebrochen. Die Täter brachen insgesamt fünf Fahrzeuge im Bereich Styhagen, Hermelinweg, Moorbekstraße sowie Hinrich-Thieß-Straße auf und entwendeten Navigationsgeräte, Handys, sowie ein Ladekabel und diverse CD's. Anschließend entkamen die Täter unerkannt. Die Kriminalpolizei in Norderstedt hat die Ermittlungen ...

  • 25.06.2007 – 15:26

    POL-SE: Elmshorn - Nachtrag zum Feuer in der Norderstraße

    Elmshorn (ots) - Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei in Elmshorn war auch das zweite Feuer in der Wohnung im Parterre auf die Fahrlässigkeit des 40-jährigen Bewohners zurückzuführen. Die Rettungskräfte haben zweimal am Samstagmorgen ausrücken müssen, um in Brand geratene Gegenstände abzulöschen. Der Wohnungsinhaber wird sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung verantworten ...