POL-SE: A 23 - Ergebnisse der Verkehrskontrolle entlang der Autobahn
A 23 (ots)
Das Polizeibezirksrevier Pinneberg führte in der Zeit von Freitag, 11. auf Samstag, 12. April 2008, zwischen 21:00 und 03:00 Uhr, mit Unterstützung von Kräften des Polizeibezirksreviers Bad Segeberg sowie Kräften der Polizeireviere des Kreises Pinneberg eine kombinierte Kriminalitäts- und Verkehrskontrolle mit mehreren stationären Kontrollstellen an der BAB A 23 durch. Das Einsatzkonzept sah während dieser Nachtstunden Kontrollen an den Ausfahrten Krupunder, Pinneberg-Süd, Tornesch und Elmshorn der Bundesautobahn A 23 in Richtung Norden vor. Dieses Kontrollkonzept war letztmalig am 21. September 2007 angewandt worden. Insgesamt waren 48 Polizeibeamte sowie 15 THW-Helfer im Einsatz. Ziel der Kontrolle war die Bekämpfung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr, BTM-Transitverkehr sowie die Bekämpfung von Eigentumsdelikten durch reisende Einbrechergruppen.
Im Einsatzverlauf wurden 1.021 Kraftfahrzeuge kontrolliert, hierbei wurden folgende Beanstandungen festgestellt:
- ein Pkw-Führer lenkte seinen Pkw Opel an der AS Krupunder in die Kontrollstelle; bei seiner Überprüfung wurde festgestellt, dass er auf Grund eines aktuellen Haftbefehles zur Festnahme ausgeschrieben war; der 27-jährige Halstenbeker konnte noch im Laufe der Nacht durch seinen Bruder, der die Zahlung einer ausstehenden Geldstrafe übernahm, ausgelöst und somit wieder auf freien Fuß gesetzt werden. - an der Kontrollstelle Elmshorn wurde festgestellt, dass ein 27-jähriger Elmshorner mit seinem Pkw nutzte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, diese war ihm gerichtlich entzogen worden. - ein 33-jähriger Hamburger wurde mit seinem Pkw in der Kontrollstelle Thesdorfer Weg in Pinneberg kontrolliert, ein Alco-Test ergab den Wert von 2,11 Promille; eine Blutprobe wurde entnommen, sein Führerschein einbehal-ten. - bei fünf Pkw-Lenkern führte ein Atemalkoholtest zu Werten unter 1,1 Promille, gegen sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, deren Führerscheine wurden belassen, sie werden in Kürze Bußgeldbescheide in Höhe von 250,-- Euro, verbunden mit vier Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg sowie ein Fahrverbot von jeweils einem Monat erhalten. - ausgesprochen positiv ist aufgefallen, dass bei keinem Kfz-Führer der Konsum von Drogen nachgewiesen werden konnte, die sonst damit einhergehenden Bußgeldbescheide in Höhe von 250,-- Euro, verbunden mit vier Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg sowie ein Fahrverbot von jeweils einem Monat mussten nicht verhängt werden. - darüber hinaus wurden diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, hierunter fallen Verstöße gegen das Gefahrgutrecht (ungesicherte Propangasflasche auf Ladefläche), das Fahrpersonalrecht, die Gurtpflicht, Handynutzung sowie technische Mängel an den Fahrzeugen. - insgesamt wurden 98 Berichte auf Grund technischer Mängel oder nicht mitgeführter Papiere ausgestellt.
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