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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Pinneberg: Fahrübungen auf öffentlichen Parkplätzen verboten

Pinneberg (ots)

In den letzten Wochen musste die Polizei Pinneberg vermehrt
feststellen, dass zur Nachtzeit Kundenparkplätze von
Verbrauchermärkten als "Verkehrsübungsplätze" missbraucht werden.
Fahrschüler, die noch in der Fahrausbildung sind und somit keinen
Führerschein besitzen, benutzen die leeren Parkplätze als Übungsräume,
um mehr Fahrpraxis zu erlangen.
Häufig sind ältere Familienmitglieder oder Freunde auf dem
Beifahrersitz mit von der Partie, und ermöglichen den Fahrschülern,
mit ihren Autos zu fahren.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass es an allen für
jedermann zugänglichen bzw. befahrbaren Orten verboten ist, ohne
Führerschein zu fahren. Dies gilt auch zur Nachtzeit und wenn kein
anderer Fahrzeugverkehr vorhanden ist.
Gegen Fahrschüler, die vor ihrer Prüfung bei solchen Fahrten von der
Polizei angetroffen werden, wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
ermittelt. Neben einer Geldstrafe kann dies auch negative Auswirkungen
auf den Erwerb des Führerscheins haben. Unter Umständen kann eine
Sperrfrist verhängt werden, so dass der Führerschein dann in weite
Ferne rückt.
Halter von Fahrzeugen, die ihre Autos für solche Übungsfahrten zur
Verfügung stellen, machen sich ebenfalls strafbar. Gegen Sie wird
wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Dies kann
mit einer Geldstrafe geahndet werden.(R.M.)

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Sabine Zurlo
Telefon: 04101-202 220
Fax: 04101-202 209
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

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