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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Ergebnis der Schwerpunktkontrollen des Polizeibezirksreviers Pinneberg

Kreis Pinneberg (ots)

In der Woche vom 14.09.09 bis zum 18.09.09
führte das Polizei-Bezirksrevier Pinneberg mit Unterstützung einiger 
Polizeidienststellen des Kreises Pinneberg sowie der Dekra Hamburg an
verschiedenen Örtlichkeiten im Kreisgebiet Pinneberg sowie in 
Norderstedt Schwerpunktkontrollen zum Thema "Technische Kontrollen 
bei LKW" durch.
Kontrolliert wurde jeweils an Vor- und Nachmittagen mit bis zu 12 
Beamten.
Insgesamt konnten dabei 239 Fahrzeuge kontrolliert werden; bei 108
Fahrzeugen oder Fahrzeugführern kam es zu Beanstandungen, dies 
entspricht einer Quote von 45 Prozent.
Hierbei sind folgende gravierende Verstöße festgestellt worden:
-	Bei insgesamt 26 LKW wurden technische Mängel festgestellt: 
hierbei handelte es sich unter anderem um Mängel bezüglich der 
Bremsen, der Federung, Stoßdämpfer und der Reifen. In einem Fall 
wurde die Weiterfahrt eines niederländischen LKW aufgrund eines 
defekten Reifens untersagt, und ein mobiler Werkstattwagen musste zum
Austausch des Reifens gerufen werden. Es wurden bei allen technischen
Mängeln jeweils Kontrollberichtsverfahren zur Behebung der Mängel von
polizeilicher Seite eingeleitet.
-	3 LKW-Fahrer führten einen LKW, ohne im Besitz der 
erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Strafanzeigen, auch jeweils 
gegen die Fahrzeughalter, wurden gefertigt, und die Weiterfahrt wurde
untersagt.
-	1 LKW aus NRW wurde nach Anordnung der Staatsanwaltschaft 
Itzehoe in eine Werkstatt verbracht, um dort durch das Fachpersonal 
nach möglichen Manipulations-Punkten am Fahrtenschreiber 
(EG-Kontrollgerät) suchen zu lassen. Die Ermittlungen hier dauern an.
Eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fälschens technischer 
Aufzeichnungen wird gefertigt.
-	Bei zwei LKW-Fahrern verlief ein Drogenschnelltest positiv auf 
THC. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und die Weiterfahrt 
untersagt.
-	Bei drei Fahrzeugen waren Gefahrgüter (Gasflaschen) nicht 
ausreichend gesichert, hier wurden Anzeigen nach dem Gefahrgutrecht 
gefertigt.
-	Bei insgesamt 9 LKW musste die Weiterfahrt zunächst wegen nicht 
ausreichender Ladungssicherung untersagt werden. Zeitweise dauerte es
bis zu Dreiviertelstunde, bis die erforderlichen 
Nachsicherungsmaßnahmen durch die Fahrzeugführer beendet worden waren
und die Fahrt fortgesetzt werden konnte.
-	In einem Fall zeigte ein LKW-Fahrer den Kontrollbeamten beim 
Durchfahren der Kontrollstelle den so genannten "Scheibenwischer". 
Den Polizeibeamten gelang es bei der anschließenden 
"Verfolgungsfahrt" des LKW trotz aller Bemühungen erst nach einigen 
Minuten, das Fahrzeug zu stoppen. Der Fahrer war in der 
Verkehrskontrolle sehr aggressiv und warf seinen Führerschein vor Wut
über die Kontrolle den Polizeibeamten vor die Füße. In diesem Fall 
wird eine Anzeige wegen Beleidigung und Nichtbeachten polizeilicher 
Weisungen gefertigt.
-	Ein LKW war mit knapp 24 Prozent so überladen, dass die 
Weiterfahrt untersagt wurde. Noch vor Ort mussten 500 Liter Wasser 
der Ladung in die Kanalisation abgelassen werden, damit der LKW 
weiter fahren konnte.
Im Einzelnen wurden folgende Verstöße geahndet:
-	3 x wurden Anzeigen nach dem Gefahrgutrecht gefertigt
-	2 x Führen eines LKW unter dem Einfluss von Betäubungsmittel
-	54 x wurden Anzeigen nach dem Fahrpersonalrecht gefertigt
( z.B. Lenkzeiten, Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen nicht 
eingehalten / Urlaubsnachweise nicht mitgeführt / kein 
EG-Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut / nicht alle notwendigen 
Schaublätter mitgeführt)
-	1 x Überladung
-	9 x wurde die Ladungssicherung bei LKW beanstandet
-	26 x wurden technische Mängel an den LKW festgestellt
-	10 x war der Sicherheitsgurt nicht angelegt worden
-	2 x telefonierten LKW-Fahrer während der Fahrt mit dem Handy
-	5 x Anzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
-	1 x Strafanzeige wegen Beleidigung und Nichtbeachten polizeilicher 
Weisungen
-	1 x Strafanzeige wegen des Verdachts Fälschens technischer 
Aufzeichnungen
-	14 x wurden Papiere nicht mitgeführt (Führerschein, Fzg-Schein)
-	39 x wurden Kontrollberichte gefertigt
In insgesamt 23 Fällen wurde die Weiterfahrt vor Ort zunächst bzw.
teilweise auch gänzlich untersagt.
Die Polizei stieß bei den LKW-Fahrern in der überwiegenden Anzahl 
der Fälle auf Verständnis. Die Fehler wurden vor Ort in der Kontrolle
zumeist eingesehen.
Erschreckend bleibt jedoch die hohe Beanstandungsquote von 45 
Prozent.
Das Polizeibezirksrevier Pinneberg wird auch in Zukunft weiterhin 
verstärkt die Fahrzeuge im Kreis Pinneberg hinsichtlich der genannten
Verstöße kontrollieren.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Sandra Rüder
Telefon: 04101-202 220
E-Mail: sandra.rueder@polizei.landsh.de

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