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POL-SE: Kreis Pinneberg - Kontrollen von Fahrzeugkombinationen und Lastkraftwagen 2009

POL-SE: Kreis Pinneberg - Kontrollen von Fahrzeugkombinationen und Lastkraftwagen 2009
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Kreis Pinneberg (ots)

Bei den kreisweit durchgeführten
Kontrollen von Fahrzeugkombinationen und Lastkraftwagen mussten die 
Beamten des Schwerlast- und Gefahrguttrupps vom Polizeibezirksrevier 
Pinneberg im Jahr 2009 vermehrt feststellen, dass deren Fahrer ohne 
erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren.
Dabei stellte sich heraus, dass viele Lkw-Fahrer es versäumten, 
ihren Führerschein rechtzeitig beim Straßenverkehrsamt verlängern zu 
lassen.
Seit 1999 ist der Führerschein für Lastkraftwagen zeitlich 
beschränkt. Fahrer, die älter als 50 Jahre sind, und Neuerwerber der 
Lkw-Klasse erhalten ihre Fahrerlaubnis lediglich auf 5 Jahre 
beschränkt. Erst nach Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen 
Attests wird die Fahrerlaubnis auf Antrag verlängert.
Vergisst nun ein Fahrer, seinen Führerschein erneuern zu lassen, 
und fährt weiterhin einen Lastkraftwagen, liegt eine Straftat vor. Er
fährt ohne Fahrerlaubnis.
Einen weiteren Schwerpunkt bei Fahrerlaubnisverstößen stellen die 
Fahrten mit Anhänger dar.
Häufig wird vor Fahrtbeginn nicht überprüft, ob Zugfahrzeug und 
Anhänger die zulässigen Gesamtmassen überschreiten. Ebenfalls seit 
1999 sind die Gewichtsgrenzen bei den Fahrerlaubnisklassen neu 
geregelt worden. Dies führt dazu, dass vormals erlaubte 
Fahrzeugkombinationen unter Umständen nicht mehr geführt werden 
dürfen, weil sich die Gewichtsgrenzen geändert haben.
Während Inhaber der alten Klasse 3 bis zu ihrem 50. Lebensjahr 
noch Fahrzeugkombinationen bis 18 Tonnen führen dürfen, dürfen 
Inhaber der neuen Klasse C1E nur noch Kombinationen bis 12 Tonnen 
fahren. Wollen sie noch größere und schwerere Fahrzeuge führen, 
müssen sie die Klasse CE neu erwerben.
Werden alte Führerscheine in neue Kartenführerscheine 
umgeschrieben, muss darauf geachtet werden, dass die Beibehaltung des
alten Umfangs der Fahrerlaubnisrechte beantragt wird. Nur in diesem 
Fall dürfen bis zum 50. Lebensjahr auch weiterhin 18-Tonnen-Lkw 
geführt werden. Dies ist im Führerschein extra vermerkt.
Bei Fahrten mit Anhänger sollten Fahrer und Unternehmer vor 
Fahrtantritt anhand des Fahrzeugscheins genau überprüfen, wie hoch 
die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger ist, und ob 
der Fahrer die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt. Ansonsten
kann es passieren, dass wieder ein Fahren ohne Fahrerlaubnis 
vorliegt.
Auch bei Fahrten von Pkw mit Anhängern muss aufgepasst werden. 
Denn nach dem neuen Recht darf mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B 
lediglich ein kleiner 750-kg-Anhänger mitgeführt werden, wobei der 
Pkw dabei nicht mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse haben darf.
Für schwerere Kombinationen wird die neue Fahrerlaubnis der Klasse BE
benötigt. Mit dieser Klasse dürfen Pkw mit größeren Anhängern geführt
werden.
All diese Verstöße können nicht nur eine Geldstrafe zur Folge 
haben, sondern es wird seitens der Polizei sofort an Ort und Stelle 
die Weiterfahrt untersagt. Dieses führt meistens zu weiteren 
Unannehmlichkeiten, weil die geladene Ware nicht rechtzeitig 
ausgeliefert werden kann. Es muss zunächst ein Ersatzfahrer 
organisiert werden.
Dem Halter der Fahrzeuge, bei Lkw häufig der Unternehmer, droht 
bei einem Verstoß eine Strafanzeige wegen Zulassens des Fahrens ohne 
Fahrerlaubnis.
Es liegt somit im Interesse aller Beteiligten, dass der 
rechtzeitige Blick auf den Führerschein die Regel werden sollte.
Das Polizeibezirksrevier wird auch in diesem Jahr seine Kontrollen
in diesem Bereich fortsetzen.
Fragen hierzu können an den Schwerlast- und Gefahrguttrupp des PBR
Pinneberg unter der Nummer 04101 / 202-430 gestellt werden.
Genaue Auskünfte geben auch die Führerscheinstellen bei den 
Straßenverkehrsämtern der Kreise.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Sandra Rüder
Telefon: 04101-202 220
E-Mail: sandra.rueder@polizei.landsh.de

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