POL-SE: Pinneberg: Feiern mit Alkohol und Autofahren passt nicht zusammen
Pinneberg: (ots)
Dass Feiern mit Alkohol und Autofahren überhaupt nicht zusammenpasst, ist nun wohl auch den zwei Herren klar, die am Sonnabend durch die Polizei Pinneberg gestellt wurden. Einer von ihnen kippt fasst um, als er nach Verfolgung durch die Polizei aus dem Auto steigt, der andere landet schon bei dem Versuch die Örtlichkeit des Feiern zu verlassen, im Straßengraben.
Am frühen Samstagmorgen informierte ein Zeuge die Polizei. Er fuhr hinter dem offenkundig Betrunkenen auf der Autobahn 23 in Richtung Norden. Der Fahrer des Ford Mondeo fahre starke Schlangenlinien, es sei bereits mehrfach zu Beihnahe-Unfällen gekommen, wenn andere Autofahrer zum Überholen ansetzten, so der Zeuge. Und dazu setzten einige an, denn der Mondeo wurde zeitweise mit nur etwa 60 km/h gelenkt. Die Beamten nahmen an der Anschlussstelle Pinneberg Mitte, wo der Gesuchte abgefahren war, die Verfolgung des Wagens auf. Zunächst ignorierte der Fahrer die Anhaltezeichen, stoppte das Fahrzeug erst einige Straßen weiter. Der Beschuldigte, ein 28-jähriger Pinneberger, musste sich an der Fahrertür festhalten, damit er nicht umkippte. Mit einem lallenden, verwaschenen "Ja" beantwortete er die Frage, ob er Alkohol getrunken habe. Bei seinen näheren Angaben verschluckte er so einige Silben. Er hatte demnach die ganze Nacht auf dem Hamburger Kiez gefeiert. Ein Atemalkoholmessgerät ermittelte einen Wert von 1,98 Promille.
Am Abend, um kurz vor halb zehn Uhr, meldete ein Hinweisgeber einen PKW, der im Straßengraben der Mühlenstraße lag. Als die Beamten eintrafen, saß der Fahrer noch immer hinterm Steuer. Auch dieser Mann gab bereitwillig zu, dass er betrunken sei. Weit sei er mit seinem Mercedes nicht gekommen. Er wollte vom Parkplatz der Gaststätte auf die durch den Graben getrennte Straße einfahren, sagte er aus. Als der 48-jährige Beschuldigte aus Hamburg ausstieg, geriet auch er stark ins Wanken. Einen Atemalkoholtest lehnte der Hamburger ab.
Beiden Männern wurde Blut entnommen. Gegen sie wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.
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