POL-SE: Quickborn: 59-Jähriger zum wiederholten Mal betrunken unterwegs - jetzt ist das Auto weg
Quickborn: (ots)
Ein 59-jähriger Mann aus Quickborn hat am späten Samstagnachmittag einen Verkehrsunfall verursacht, weil er getrunken hatte. Die Quickborner Polizisten haben den Mann wieder erkannt. Er war bereits vor zwei Jahren mit 2,03 % Atemalkohol gestoppt worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Einziehung des Fahrzeuges angeordnet.
Seit der folgenlosen Trunkenheitsfahrt im Dezember 2008, bei der der 59-Jährige den Führerschein verlor, war aktenkundig nichts passiert. Nun fuhr er an der Landesstraße 76 vom Grundstück einer Bar in den fließenden Verkehr ein, ohne auf diesen zu achten. Er fuhr seitlich in das Auto einer 23-jährigen Frau aus Kaltenkirchen, die mit ihrem Kleinkind in Richtung Ellerau unterwegs war. Die beiden hatten Glück, sie blieben unverletzt. An dem BMW entstand ein Schaden von etwa 2000 Euro.
Die Beamten waren sofort zur Stelle. Sie hatten nämlich unmittelbar zuvor einen Unfall an exakt derselben Stelle bearbeitet. Auch hier hatte ein von dem Grundstück kommender Fahrer den fließenden Verkehr übersehen. Dieser war nüchtern, extra gekommen, um zwei Bekannte abzuholen, die als Gäste der Bar eine Fußball-Live-Übertragung genossen hatten.
Anders der 59-Jährige. Er hatte sich betrunken in sein Auto gesetzt, um zu seiner fußläufig entfernten Wohnanschrift zu fahren. Ein Atemalkoholtest ergab 0,96 Promille. Ihm wurde auf der Wache eine Blutprobe entnommen. Dort wurde er auch von den Beamten wieder erkannt, die den Mann schon vor zwei Jahren kennen gelernt hatten. Seither hatte der Quickborner keine gültige Fahrerlaubnis. Eine Sperrfrist lag bis Ende Dezember 2010 vor.
Da hier der Verdacht auf der Hand lag, dass der Mann seinen mittlerweile betagten Wagen nicht zum ersten Mal ohne Führerschein steuerte und auch zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten, ordnete die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Einziehung des Fahrzeuges an. Die Stationsbeamten ließen den PKW daraufhin einschleppen. Was sie in dem Wagen fanden, hat wiederum Folgen für den nun Autolosen. Sie fanden einen alten rosafarbenen Führerschein, den der Quickborner seinerzeit unter falscher Versicherung an Eides statt als abhanden gekommen gemeldet hatte. Der daraufhin neu ausgestellte Führerschein lag nun seit der Trunkenheitsfahrt 2008 bei der Straßenverkehrsbehörde. Ob und wie oft der Mann den alten Führerschein benutzte, um unbehelligt zu bleiben, kann nicht gesagt werden. Ein weiteres Strafverfahren nach § 156 StGB ist nun gegen den mehrfach Beschuldigten eingeleitet.
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