POL-SE: Wedel: Festnahme nach Wohnungsraub mit Schusswaffe, einer Beziehungstat im Drogenmilieu
Wedel: (ots)
Am vergangenen Freitag, 25.03.2011, kam es in den Nachmittagsstunden zu einem schweren Raub mit Schusswaffe in Wedel.
Die drei Täter, von denen einer einen Gas-/Schreckschussrevolver mitführte, begaben sich offenbar gezielt zu dem Wedeler Einfamilienhaus. Nach Klingeln an der Wohnungstür überwältigten sie die Wohnungsinhaber unter Vorhalt des Revolvers und Anwendung körperlicher Gewalt. Aus dem Haus entwendeten sie diverse Wertgegenstände, Bargeld und illegale Betäubungsmittel, die sich im Besitz der Wohnungsinhaber befanden. Den Tatgeschädigten gelang es noch vor Beendigung der Tat die Polizei per Notruf zu alarmieren, so dass die drei mutmaßlichen Täter noch auf der Flucht von Beamten des Polizeireviers Wedel festgenommen werden konnten. Raubgut und Tatwaffe wurden sichergestellt.
Die Sofortermittlungen durch die Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel der Kriminalpolizei Pinneberg ergaben, dass es sich bei der Tat ganz offenbar um ein Beziehungsdelikt im Drogenmilieu handelte. Demnach hatten die drei aus Uetersen stammenden Tatverdächtigen gezielt die Straftat begangen, da sie in der Wohnung größere Mengen an Marihuana und Bargeld erwarteten.
In ihren Vernehmungen, die bis in die Morgenstunden des Folgetages andauerten, zeigten sich die drei Festgenommen geständig.
Zwei der drei Beschuldigten wurden am Samstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe dem Haftrichter beim Amtsgericht Elmshorn vorgeführt. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter, 21 Jahre alt, wurde Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts und Fluchtgefahr erlassen. Er war erst im vergangenen Dezember nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz entlassen worden und befindet sich nun (erneut) in der Untersuchungshaft der JVA Itzehoe. Gegen den zweiten Mittäter, 29 Jahre alt, wurde ebenso ein Haftbefehl erlassen, der jedoch gegen Melde- und weitere Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Lediglich der dritte Mittäter, der noch jugendlich ist, war mangels Haftgründen noch in der Nacht entlassen worden.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen der Drogenfahnder zum weiteren Tathintergrund und gegen weitere Tatbeteiligte dauern an. So wird sich auch der tatgeschädigte Wohnungsinhaber, gegen den jetzt wegen des Verdachts des unerlaubten Betäubungsmittelhandels ermittelt wird, unter Umständen strafrechtlich verantworten müssen.
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