POL-SE: Elmshorn - Kontrolle des Polizeiautobahnreviers brachte viel Arbeit
Elmshorn (ots)
Das Polizeiautobahnrevier Elmshorn führte in der Zeit von Donnerstag, den 07. 04. 2011, 21.00 Uhr, bis Freitag, den 08. 04. 2011, 03.00 Uhr, eine kombinierte Kriminalitäts- und Verkehrskontrolle mit mehreren stationären Kontrollstellen an der Bundesautobahn A 23 durch.
Die Beamten des Polizeiautobahnreviers Elmshorn erhielten bei dieser groß angelegten Kontrollaktion Unterstützung durch das Polizeiautobahnrevier Neumünster, der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und der Bereitschaftspolizei aus Eutin und verschiedenen Polizeirevieren aus dem Kreises Pinneberg. Das Technische Hilfswerk leistete technische Hilfe, indem die Kontrallstellen ausreichend mit Scheinwerfern ausgeleuchtet werden konnten.
Insgesamt waren 82 Polizeibeamtinnen und -beamte sowie 28 Helfer des Technischen Hilfsdienstes im Einsatz.
Das Einsatzkonzept sah während dieser Abend- und Nachtstunden Kontrollen an den BAB-Ausfahrten Krupunder, Pinneberg-Süd, Pinneberg-Mitte, Tornesch und Elmshorn in Fahrtrichtung Nord (Itzehoe/Heide) vor.
Hauptsächliches Ziel des Polizeieinsatzes war die Bekämpfung und Aufhellung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr, des Rauschgift-Transitverkehrs sowie von Eigentumsdelikten reisender Tätergruppierungen.
Die Polizei stoppte 1.126 Kraftfahrzeuge, davon u. a. 1.102 Pkw und 4 Kräder.
Folgende wesentlichen Beanstandungen konnten dabei an den Kontrollstellen festgestellt werden:
Zwei kontrollierte Pkw-Fahrer an der Kontrollstelle Krupunder hatten durch Alkoholgenuss derart hohe Promillewerte, dass sie in naher Zukunft mit einem Bußgeldbescheid über 250,00 EUR, damit verbunden eine Registrierung von 4 Punkten in der Verkehrssünderdatei Flensburg und 1 Monat Fahrverbot, rechnen müssen. Der höchste Atemalkohol-Promillewert lag hier bei 0,62.
In die Kontrollstelle Elmshorn fuhr ein 31 Jahre alter Pkw-Fahrer aus Barmstedt rein, welcher nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Wegen einer Trunkenheitsfahrt Ende letzten Jahres war ihm diese bereits gerichtlich entzogen worden. Damit aber nicht genug - auch diesmal hatte der Barmstedter wieder zu tief ins Glas geschaut. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,48 Promille. Ein erneutes Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist die Folge. Auf die Aushändigung seines Führerscheins wird dieser Mann nun erheblich länger warten müssen.
Zwei weitere Fahrzeugführer standen unter der Einwirkung von Rauschgiften, was entsprechende Drogenschnelltests vor Ort eindeutig ergaben. Auch hier ist die Folge ein Bußgeld über 250,00 EUR, gepaart mit der Meldung von 4 Punkte zur Verkehrssünderdatei und einem Monat Fahrverbot. Daneben kann die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnisse mit sofortiger Wirkung entziehen. Der Weg zur Neuerteilung ist dann lang, holprig und teuer.
Die Durchsuchung eines weiteren Pkw führte zum Auffinden mehrerer Verzehrpackungen, die Betäubungsmittel oder Reste von berauschenden Substanzen aufwiesen. Hier stehen sich die Besitzer nunmehr einem drohenden Strafverfahren gegenüber.
Diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren müssen eingeleitet werden, darunter wegen Verstöße gegen das Gefahrgutrecht wegen ungesicherter Ladung von Diesel- und Ottomotoren-Kraftstoffen auf der Ladefläche eines Klein-Lkw, gegen die Gurtanlegepflicht, gegen das Handynutzungsverbot ohne Freisprecheinrichtung und infolge technischer Mängel an den Kraftfahrzeugen.
53 Kontrollberichte wegen technischer Mängel und nicht mitgeführter Fahrzeugpapiere sowie Führerscheine sind auf dem Weg gebracht.
Insgesamt sind folgende Maßnahmen Ausfluss der Kontrolle: 1 Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr, 5 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoß gegen die 0,5 Promille- Grenze, 1 Blutprobenentnahme, 3 Blutprobenentnahmen wegen Verdachts des Drogeneinflusses bei Kraft- fahrzeugführern, 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verdachts des Drogeneinflusses bei Kraftfahrzeugführern, 5 beweissichere Atemalkoholmessungen im Ordnungswidrigkeitenbereich, 68 sonstige Atemalkoholprüfungen, 6 Strafanzeigen wegen Führen eines Pkw ohne Fahrerlaubnis, 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstöße gegen die StVO, 5 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstöße gegen die StVZO, 1 Beschlagnahme im Strafverfahren.
ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027 Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg
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