POL-SE: Polizeidirektion Bad Segeberg: Sechs Widerstände gegen Polizeibeamte-fünf verletzte Polizisten
Polizeidirektion Bad Segeberg/ Nützen/ Bad Bramstedt/Elmshorn/Pinneberg/Uetersen/Wedel: (ots)
Am Wochenende haben sich im Bereich der Polizeidirektion Bad Segeberg insgesamt sechs Widerstände gegen Polizeibeamte ereignet - eine erschreckende Bilanz eines eigentlich "ganz normalen" Wochenendes im täglichen Einsatzgeschehen. Nach einem Einsatz in Nützen sind zwei Beamte ins Krankenhaus gekommen, weil ein 31-Jähriger im Streifenwagen ausgerastet ist. Zwei Polizisten aus Elmshorn haben im Krankenhaus Bisswunden versorgen lassen müssen. Insgesamt gab es fünf verletzte Beamte, darunter eine Frau.
Kreis Segeberg:
In Nützen verletzte ein 31-jähriger Mann aus Kaltenkirchen am gestrigen Sonntagmorgen zwei Polizeibeamte der Station in Kaltenkirchen. Ein Beamter wurde durch einen Tritt gegen den Kopf außer Gefecht gesetzt. Sein Kollege, der dann allein gegen den wild gewordenen Mann "antreten" musste, wurde ebenfalls verletzt. Beide Beamten kamen ins Krankenhaus. Ihr Angreifer hatte zuvor auf einer Feier randaliert. Die alarmierten Beamten trafen auf den aufgebrachten, betrunkenen Partygast, der ohne Oberbekleidung herumlief und nahmen ihn in Gewahrsam. Sie fesselten den Mann und schafften es, ihn in den Streifenwagen (Mercedes Vito) zu setzen. Doch der 31-Jährige bäumte sich auf, trat wild um sich lies sich nicht bändigen. Der Gefesselte trat dem Begleitbeamten gegen den Kopf, als dieser versuchte, den Mann weiter zu arretieren. Dadurch war der Beamte umgehend nicht mehr einsatzfähig. Der zweite Beamte setzte Pfefferspray gegen den Beschuldigten ein und wurde selbst getreten. Zuletzt war ihr Angreifer im Fahrzeug "eingesperrt". Dort trat er weiter um sich und demolierte Fahrzeugteile. Dann trafen Unterstützungskräfte für die beiden verletzen Beamten ein. Diese kümmerten sich um die weiteren Sofortmaßnahmen. Der Beschuldigte kam mit 1,69 Promille Atemalkohol in Polizeigewahrsam. Ihm wurde eine Blutprobe zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (Angriffe gegen die Beamten) entnommen. Ein Strafverfahren ist eingeleitet. Die beiden Beamten konnten noch gestern aus dem Krankenhaus entlassen werden, einer bleibt zunächst weiter dienstunfähig.
In Bad Bramstedt war es am späten Samstagabend im Zuge eines Jahrmarktes nach einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen zu einem Großeinsatz der Polizei im Schlosspark gekommen. Fünf Streifenwagen mussten die Lage beruhigen und nahmen insgesamt drei Anzeigen wegen Körperverletzungen und gefährlicher Körperverletzung auf. Auch bei diesem Einsatz kam es zu einer Widerstandshandlung. Ein alkoholisierter 16-Jähriger, der als Tatverdächtiger gestellt werden konnte, fing beim Abtransport zum Streifenwagen an, die Beamten zu treten. Sie blieben unverletzt. Nachdem dem Jugendlichen Handschellen angelegt waren, spuckte er fortwährend. Dann betitelte er die Beamten auf ehrverletzende Art und Weise. Außerdem kündigte er an, die Beamten umbringen zu wollen, wenn er sie das nächste Mal treffe. Mit einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte entließen die Beamten den Bad Bramstedter zu Hause.
Kreis Pinneberg:
In Elmshorn biss sich ein 51-jähriger Nigerianer in einem Arm eines eingesetzten Beamten regelrecht fest. Auch der zweite Beamte wurde gebissen. Beide mussten im Krankenhaus ärztlich versorgt werden. Die beiden Beamten mussten am gestrigen Sonntagnachmittag im Hainholzer Damm einen Haftbefehl vollstrecken. Ihr späterer Angreifer, der Lebensgefährte, wollte die Frau vor der Festnahme bewahren und ließ die Beamten nicht herein. Während die Beamten sich einen richterlichen Beschluss zur Zwangsöffnung der Wohnung besorgten und im Treppenhaus warteten, kam der Mann aus der Wohnung. Dort griff er einen Polizeibeamten an. Sofort ergriffen die Beamten den Mann und wollten ihn, um weitere Angriffe abzuwehren, fixieren. Dabei biss er einem Polizisten heftig in den Arm und ließ diesen nicht mehr los, auch dann nicht, als er schon geschlagen wurde. Im weiteren Verlauf biss er dem zweiten Beamten in die Hand. Erst mit mehrmaligem Einsatz von Pfefferspray gelang es schließlich, den Angreifer zu beruhigen und zu fesseln. Bis dahin waren die Beamten auch noch bespuckt worden. Beide mussten ihre Bisswunden im Krankenhaus ärztlich versorgen lassen.
In Pinneberg nahmen Beamte am Samstagabend eine Körperverletzungsanzeige im Ziegeleiweg auf. Der Beschuldigte, ein 19-jähriger Pinneberger, leistete Widerstand gegen die eingesetzten Kräfte und beleidigte sie. Die Polizisten blieben unverletzt. Der Pinneberger verbrachte einen Teil der Nacht noch in der Zelle, bevor er entlassen wurde. Aufgrund eines Wertes von 1,36 Promille Atemalkohol und einem positiven Drogentest hatte die Polizei dem Beschuldigten für das nun laufende Strafverfahren eine Blutprobe entnehmen lassen.
In Wedel war es bei einem Einsatz in der Mühlenstraße am frühen Sonntagnachmittag seitens eines 22-Jährigen Bewohners zur Widerstandshandlung gegen die Polizei gekommen. Vorausgegangen war eine Körperverletzung zwischen ihm und einem anderen Mann. Auch hier setzten die Beamten Pfefferspray ein, um Angriffe abzuwehren. Der Beschuldigte hatte sich massiv bedrohlich und aggressiv gegeben und hatte den Anweisungen der Beamten nicht Folge geleistet. Die Beamten blieben unverletzt.
Bereits am Freitag war es in Uetersen zu einer weiteren Tat gekommen. Eine 65-jährige psychisch kranke Frau, die einer ärztlichen Betreuung zugeführt werden sollte, schlug wild um sich, verletzte eine Polizeibeamtin und riss dieser auch an den Haaren.
Wer bei Diensthandlungen von Polizisten mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder die Beamten dabei tätlich angreift, wird nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer Widerstand leistet begeht also nicht nur eine Straftat, deren Verfolgung durch Strafverfolgungsbehörden hohe Priorität hat. Derjenige muss sich auch darüber im Klaren sein, dass dieser Widerstand in jedem Fall gebrochen wird, denn die Diensthandlungen sind nach gesetzlichem Auftrag durchzuführen.
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