POL-SE: A21/ Negernbötel: Mit 2,31 Promille Atemalkohol in Schlangenlinien über die Autobahn - Leitpfosten umgefahren und geflüchtet - dann Flucht vor der Polizei - Fahrzeug in Bad Schwartau gestoppt
A21/ Negernbötel: (ots)
Ein 23-jähriger Lübecker hat am frühen Samstagmorgen auf der A21 mit 2,31 Promille Atemalkohol einen Leitpfosten umgefahren und ist geflüchtet. Er ist in Bad Segeberg vor der Polizei geflüchtet und am Ende in Bad Schwartau gestellt worden.
30 Minuten vergingen, bis die Polizei den von anderen Verkehrsteilnehmern gemeldeten betrunkenen Autofahrer endlich stoppen konnte. Um kurz nach 7 Uhr war der in Schlangenlinien geführte Pkw in einem Kurvenverlauf der A21 zwischen den Anschlussstellen Daldorf und Wahlstedt nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Leitpfosten kollidiert. Der Unfallfahrer setzte die Fahrt einfach unerlaubt fort. Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein. Eingesetzte Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers postierten sich in der Kürze der Zeit mit dem richtigen Riecher an der B206. Tatsächlich passierte der gesuchte Wagen mit Ostholsteiner Zulassung die Beamten nur kurze Zeit später. Die Polizei nahm die Verfolgung auf und forderte den Fahrer mit Anhaltekelle und Lichtzeichenanlage zum Halten auf. An einer Straßengabelung entwischte der Fahrer den Polizisten jedoch mit hoher Geschwindigkeit. Die Beamten verfolgten den Flüchtigen, der nun durch Bad Segeberg in Richtung Autobahn 20 unterwegs war. Trotz hoher Geschwindigkeit konnten die Beamten den jungen Fahrer nicht mehr einholen. Die Beamten eilten dann in Richtung Bad Schwartau, da aufgrund ermittelter Halterdaten die Möglichkeit bestand, dass der Wagen dort auftauchen würde. Tatsächlich kam der Wagen ihnen in Bad Schwartau entgegen. Kurzerhand stellte die Polizei den Steifenwagen quer, schnitt dem Fahrer damit den Weg ab und beendete damit dessen gefährliche Fahrt. Die Kontrolle des Fahrers bestätigte nun den Verdacht: ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,31 Promille.
Dem 23-jährigen Lübecker wurde eine Blutprobe entnommen. Seinen Führerschein beschlagnahmte die Polizei. Der Beschuldigte muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Verkehrsunfallflucht und Missachtung von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten verantworten.
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