POL-SE: Henstedt-Ulzburg - Fahrzeug beschlagnahmt
Henstedt-Ulzburg (ots)
Ein unbelehrbarer älterer Herr fuhr immer wieder durch den Rhen, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen war, weil die geistige und körperliche Eignung fehlte.
Am Sonntag überprüfte die Polizei Henstedt-Ulzburg gegen 13.40 Uhr ein Fahrzeug im Henstedt-Ulzburger Ortsteil Rhen. Der 85-jährige Halter eines BMW war gerade dabei, nach Ende einer Fahrt, seinen Pkw zu entladen. Da der Verdacht bestand, dass er bei seinen eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten überhaupt befähigt ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, kontrollierten die Beamten den Mann und verlangten u.a. seinen Führerschein. Daraufhin räumte der Mann sogleich ein, dass er diesen beim Kreis Segeberg aus Altersgründen habe abgeben müssen. Er gab außerdem zu, soeben mit dem Wagen gefahren zu sein, weil er nur so seine Pflichten erfüllen kann. Das sei nicht so schlimm, er würde ja nur innerörtlich fahren. Nach entsprechender Belehrung und Ermahnung, ab sofort nicht mehr zu fahren, wurde der zuvor höfliche und kooperative Mann sehr uneinsichtig. Im Rahmen einer weiteren Kontrolle gegen 18.50 Uhr stellten die Beamten fest, dass der BMW in der Zwischenzeit wieder bewegt worden war. Als Fahrer konnte der zuvor ermahnte Mann ermittelt werden, der wieder geständig war , aber dennoch uneinsichtig blieb; diesmal habe er ja zusätzlich die Hauptstraßen gemieden. Er sei doch auf die Nutzung des Pkw angewiesen, um seine Familienangehörigen zu erreichen. Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher. Trotzdem versuchte er am gestrigen Montag gegen 9.50 Uhr noch einmal, mit der großen Limousine abzufahren. Offensichtlich aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeuges war aber die Batterie inzwischen leer, so dass der Pkw nicht ansprang. Er erklärte den Beamten, dass er vorhabe, sich eine neue Batterie zu besorgen. Außerdem könne er auch ohne Originalschlüssel fahren, weil er sich für den Fall der Sicherstellung bestens vorbereitet habe. Daraufhin beauftragten die Beamten einen Abschleppunternehmer, der den BMW entfernte. Dieser wird als Einziehungsgegenstand behandelt. Es ist vorgesehen, das Fahrzeug über die Justizbehörden zu verkaufen und den Erlös für die Unkosten des inzwischen eingeleiteten Strafverfahrens wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu verwenden.
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