POL-SE: Kreis Pinneberg/ Quickborn: Fahrraddiebstähle immer zur Anzeige bringen!
Kreis Pinneberg/ Quickborn: (ots)
Nicht selten kommt es bei den Polizeidienststellen vor, dass Fahrräder, die vermutlich gestohlen worden sind, keiner Tat zugeordnet werden können, weil keine entsprechende Tat angezeigt wurde. Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Fahrraddiebstahlskriminalität richtet sich die Polizei mit einem Appell an die Bestohlenen: Fahrraddiebstähle sollten immer zur Anzeige gebracht werden!
Aus erneutem Anlass berichten die Ermittler aus Quickborn, dass sie nicht selten vor dem Problem stehen, dass sie bei verdächtigen Personen Fahrräder feststellen, für die kein Eigentumsnachweis erbracht werden kann. Bei einer Kontrolle eines polizeilich hinreichend wegen Diebstahlsdelikten in Erscheinung getretenen Quickborners, den die Beamten jüngst mit einem blau-weißen Kalkhoff Mountainbike antrafen, verstrickte sich der junge Mann in Widersprüche, als die Beamten ihn fragten, ob es sein Rad sei. Die Polizisten checkten das Rad. Einen Fahndungseintrag gab es dafür nicht. Es war also nicht als gestohlen gemeldet worden. Trotzdem hatten sie die Vermutung, dass es gestohlen war. Als der Quickborner ohne Aufforderung das Fahrrad an die Polizisten übergab mit dem Hinweis, er wolle das Rad jetzt nicht mehr haben, sie könnten es ruhig vernichten, stand zumindest gefühlsmäßig fest, dass sie den richtigen Riecher gehabt hatten. Einen Beweis gibt es bis heute nicht, denn es gibt keine entsprechende Anzeige und der mögliche Täter kommt ungestraft davon.
Das Mountainbike ist jetzt eines von insgesamt 28 Rädern, die 2013 als Fundfahrräder bei der Quickborner Polizei auf einen Besitzer warten. Nur neun Räder konnten nachträglich zugeordnet werden, der Rest geht an das Fundbüro. Der Austausch zwischen Fundbüro und Polizei funktioniert sehr gut. Auch hieraus könnten Ermittlungserfolge erzielt werden, wenn Geschädigte entsprechende Taten bei der Polizei zur Anzeige brächten.
In Quickborn gibt es in 2013 einen Anstieg der Fahrraddiebstähle zum Vorjahr - rund 90 Fahrraddiebstahlsanzeigen bis jetzt. Doch stehen diesen Anzeigen die vielen scheinbar herrenlosen Fundräder gegenüber.
Auch auf anderen Polizeidienststellen gibt es dieses Problem. Überall tauchen gestohlene Räder als sichergestellte Fundfahrräder auf, von denen nur niemand weiß, wem sie gehören. Potenzielle Tatverdächtige können nicht überführt werden, weil es keine Anzeigen gibt. Ein möglicher Beitrag zur späteren Aufklärung einer Tat kann schon beim Kauf eines Fahrrades geleistet werden. Kaufunterlagen sollten gut aufgehoben und die Rahmennummer und individuelle Merkmale des Rades darauf notiert werden. Bei Diebstahl des Rades sollte mit diesen Daten die Anzeige erstattet werden. So ist bei Fund dieses Rades ein Abgleich mit den durch die Polizei hinterlegten Fahndungsdaten möglich.
Eine sehr gute Zuordnungseigenschaft haben codierte Räder. Hier kann die Polizei auch ohne erstattete Strafanzeige den rechtmäßigen Besitzer ermitteln. Rahmencodierungen schrecken deshalb auch schon im Vorfeld Langfinger ab.
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