POL-SE: Bönningstedt - Nach zwei Einbruchdiebstählen konnte ein 39jähriger festgenommen werden; Tatverdächtiger leistete erheblichen Widerstand, Polizeibeamter ist verletzt und dienstunfähig
Bönningstedt (ots)
Am 01.05.14, gegen 00.52 Uhr, wurde die Polizei informiert, dass es in der Kieler Straße bei der dortigen Kfz-Werkstatt zu einem Einbruchdiebstahl gekommen sein soll. Vor Ort erklärten zwei Zeugen, dass sie eine Person auf dem Werkstatt-Gelände gesehen haben. Als sie nachschauten, stellten sie fest, dass versucht wurde, in die Werkstatt einzubrechen. Die Person war nicht mehr auf dem Gelände.
Im Rahmen der darauf eingeleiteten Nahbereichsfahndung stellte eine Streifenwagenbesatzung eine männliche Person in Höhe der Krümet-Filiale fest. Sie entschlossen sich, den Mann zu kontrollieren. Der 39jährige führte ein "Pocketbike" mit sich. Die Polizisten fanden zudem Bargeld auf einem Grünstreifen neben dem Mann.
Zeitgleich wurde über Notruf gemeldet, dass es zu einem weiteren Einbruch in eine Werkstatt in der Kieler Straße, in unmittelbarer Nähe gekommen war, bei dem ein Tatverdächtiger ein Pocketbike entwendet und vom Grundstück geschoben hatte.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, sowie den Zeugenaussagen zu dem zweiten Einbruch erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei dem 39jährigen um den Täter handelte. Er wurde vorläufig festgenommen und sollte auf die Dienststelle verbracht werden.
Im weiteren Verlauf wurde der leicht alkoholisierte Mann zunehmend aggressiver. Er setzte ein Pfefferspray gegen die Beamten und einen Diensthund ein. Er konnte nach massivem Widerstand mit körperlicher Gewalt überwältigt werden. Dabei verletzte sich ein Polizeibeamter. Dieser ist z.Zt. dienstunfähig.
Nachdem die Verletzungen des 39jährigen im Krankenhaus behandelt wurden, führte man ihn dem Gewahrsam in Pinneberg zu. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Der Beschuldigte wird am Freitag, 02.05.2014, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe beim Amtsgericht in Pinneberg der Haftrichterin wegen des dringenden Tatverdachts und Wiederholungsgefahr vorgeführt.
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