POL-SE: Elmshorn / Kriminalpolizei deckt Internethandel mit Betäubungsmittel auf
Bad Segeberg (ots)
Ein 26-jähriger Elmshorner ist aufgrund des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln festgenommen worden. Der junge Mann war bereits in der Vergangenheit durch Internethandel mit sogenannten Kräutermischungen in Erscheinung getreten. Bezugsmeldung: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/3198373 Die Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizei in Elmshorn wurde auf den Mann aufmerksam, als die Deutsche Post auf verdächtige Sendungen in Briefverteilungszentrum Elmshorn gestoßen war. Die Ermittler stellten fest, dass der Täter sich auf dem Postwege cannabisähnlich wirkende Designerdrogen zusenden ließ, um diese über das Internet weiterzuvertreiben. Eine kriminaltechnische Untersuchung ergab, dass es sich bei den Inhaltsstoffen zum Teil um nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotene Substanzen handelte. Das Amtsgericht Itzehoe erließ daraufhin Durchsuchungsbeschlüsse gegen den Elmshorner, der im Vorwege abgetaucht war. Bei den Durchsuchungen fanden die Polizisten weitere Beweismittel, die darauf hindeuten, dass ein gewerbsmäßiges Handeln mit illegalen Substanzen über das Internet vorlag. Die Beamten nahmen den Elmshorner am 01.12.16 vor Beginn einer Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Elmshorn fest, in der gegen ihn wegen gleichgelagerter Taten verhandelt werden sollte. Der junge Mann befindet sich nun in Untersuchungshaft. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass am 26.11.16 das "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz" (NpSG) in Kraft getreten ist. Dieses bildet neben dem Betäubungsmittelgesetz eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität. Durch das neue Gesetz sollen Regelungs- und Strafbarkeitslücken geschlossen werden, die durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10.07.2014 entstanden waren. Das neue Gesetz bezieht sich nicht auf Einzelstoffe wie das Betäubungsmittelgesetz, sondern umfasst ganze Stoffgruppen. Geregelt wurde nun der Umgang mit synthetischen Cannabimimetika und 2-Phenethylamin-Derivate, die bisher häufig in den fälschlicherweise als "Legal High" bezeichneten Räuchermischungen und in sogenannten Badesalzen vorkamen. Dabei handelt es sich um Kräuter oder andere Stoffe, die mit synthetischen Designerdrogen versetzt werden und im Falle des Konsums einen Rauschzustand verursachen. In einigen Fällen war der Umgang mit diesen Substanzen nicht nach dem Betäubungsmittel strafbar, diese Gesetzeslücke wird nun mit dem NpSG geschlossen. Die Polizei weist nochmals auf die Gefährlichkeit dieser Substanzen hin, da eine gefahrlose Dosierung für den Drogenkonsumenten nicht möglich ist. Im Jahre 2015 konnten insgesamt 39 Todesfälle auf den Konsum solcher Substanzen zurückgeführt werden.
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