POL-SE: Bad Bramstedt - Festnahme nach versuchtem Enkeltrickbetrug
Bad Segeberg (ots)
Am Freitag, 01.06.2018, ist es zu einer Festnahme nach einem versuchten Enkeltrickbetrug gekommen.
Kurz vor 12:00 Uhr erhielt eine 83-Jährige aus Bad Bramstedt einen Anruf von einer männlichen Person, die mit der "Enkeltrickmasche" versuchte 19 tausend Euro zu ergaunern. Die ältere Dame durchschaute allerdings das Anliegen und ging gedankenschnell zum Schein auf den Versuch ein. In dem Telefonat teilte sie dem Anrufer mit, dass sie allerdings nur 10 tausend Euro aufbringen könnte.
Zeitglich informierte ein Angehöriger die Polizei über den versuchte Betrug.
Polizeibeamte des Polizeireviers Kaltenkirchen und der Polizeistation Bad Bramstedt hielten daraufhin während der gesamten Einsatzzeit den Kontakt zu der Dame und führten zivile Einsatzkräfte in die Nähe des Einsatzortes.
Knapp 1 ½ Stunden später meldete sich der Anrufer erneut. Bei dem Gespräch teilte die clevere Dame dem Betrüger mit, dass sie bereits das Geld von der Bank geholt hatte.
Bei einem weiteren Gespräch erklärte der Anrufer, dass er nicht selber zur Geldübergabe kommen könnte. Er beschrieb aber eine männliche Person, die angeblich zu einem Sicherheitsdienst gehören sollte und die das Geld abholen würde.
Kurz danach entdeckten die Polizeibeamten die beschriebene Person in unmittelbarer Nähe zu dem Wohnort der Dame und nahmen einen 18-jährigen Polen vorläufig fest. Es folgte die Fertigung einer Strafanzeige. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Kiel wurde dem 18-Jährigen eine Sicherheitsleistung entnommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen. Die weiteren Ermittlungen, auch nach den möglichen Hintermännern, hat die Kriminalpolizei in Bad Segeberg übernommen.
Am Donnerstag zuvor und am Freitag selbst ist es insgesamt zu drei weiteren versuchten Betrugstaten bei einer 70-Jährigen, einer 79-Jährigen und einer 80-Jährigen aus Bad Bramstedt gekommen. Auch hier hat sich der Anrufer als ein vermeintlicher Familienangehöriger ausgegeben, der aus einem bestimmten Grund dringend Geld benötigte.
Zu einem finanziellen Schaden ist es in keinem der vier Fälle gekommen.
In wie weit die Taten im Zusammenhang miteinander stehen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
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