POL-SE: Bad Bramstedt - Drohnenflug über Privatgrundstück
Bad Segeberg (ots)
Bereits Mitte Juli ist es in der Straße Bob'n de Lieth mehrfach zu einem Flug einer privaten Drohne über ein fremdes Privatgrundstück gekommen. Dieses hat der betroffene Grundstückseigentümer nun bei der Polizei in Bad Bramstedt zur Anzeige gebracht.
Demnach soll es sich um eine Drohne mit einem Durchmesser von mehr als 40 cm Durchmesser und einem Gewicht von deutlich mehr als 250 Gramm gehandelt haben.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit April 2017 umfassende Regelungen in Bezug auf Drohnenflüge getroffen hat.
Insbesondere ist es nicht gestattet, mit Drohnen, die ein Gewicht von mehr als 250 Gramm aufweisen, ohne Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers über fremde Wohngrundstücke zu fliegen. Darüber hinaus dürfen sogenannte sensible Bereich - wie zum Beispiel Menschenansammlungen, An- und Abflugbereiche von Flughäfen sowie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften - nicht überflogen werden. Zusätzlich müssen die Eigentümer von Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, eine Plakette mit ihren Daten montieren.
Näheres zu den Inhalten der bestehenden Regelungen kann unter dem Link
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
eingesehen werden.
Im aktuellen Fall leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und ermitteln jetzt, wer für den Flug verantwortlich ist.
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