POL-SE: Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg - Bekämpfung der Einbruchskriminalität
Bad Segeberg (ots)
Die Polizeidirektion Bad Segeberg wird in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg auch weiterhin Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen. Die ursprüngliche Anordnung gemäß § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein des Leitenden Polizeidirektors Andreas Görs ist jüngst vom Amtsgericht Bad Segeberg verlängert worden. Sie gilt bis zum 6. Februar 2019.
Die bisherigen Kontrollen der Polizei fanden bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern sowie bei den Anwohnern großen Zuspruch. Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt, da sie einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse wertet die Polizei mit dem Ziel Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können sorgfältig aus.
Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der Medieninformation der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 14. November 2018 unter
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4115581
sowie der Homepage der Landespolizei, www.polizei.schleswig-holstein.de, unmittelbar zu entnehmen. Unter der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber hinaus die zehn FAQs zur Einbruchsbekämpfung gelistet.
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