POL-SE: Kreis Segeberg - Polizei kündigt Kontrollen von Motorrädern an
Bad Segeberg (ots)
Wie bereits in den letzten Jahren kontrolliert das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg auch in diesem Jahr den Motorradverkehr im Kreis.
Mit Beginn des Frühjahrs und dem damit einhergehenden besseren Wetter zieht es immer mehr motorisierte Zweiradfahrer auf die Straßen.
Entsprechend legt die Polizei ihr besonderes Augenmerk auf beliebte Motorradstrecken im Kreisgebiet.
Insbesondere an den Wochenenden sind sowohl die sogenannten Todesfelder als auch die Schmalfelder Kurven bei gutem Wetter erfahrungsgemäß stark frequentiert.
Neben dem Hauptaugenmerk "Geschwindigkeit" werden die Beamten im Rahmen von Anhaltekontrollen darauf achten, dass die Motoräder auch in einem technisch einwandfreien Zustand sind.
Unterstützung erhalten die Beamten des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers durch ihre Kolleginnen und Kollegen der örtlich zuständigen Polizeireviere Kaltenkirchen und Bad Segeberg.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer! Nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen. Weiterhin können Unfälle schwere oder tödliche Verletzungen nach sich ziehen. Ziel der Kontrollen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit!
Bereits heute gegen 11:30 Uhr fielen der Besatzung eines zivilen Videofahrzeugs zwischen Stuvenborn und Todesfelde zwei Motorräder auf. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. In Stuvenborn wendeten die beiden Biker und fuhren wieder Richtung Todesfelde.
Hierbei stellten die Beamten fest, dass die beiden Zweiradfahrer deutlich zu schnell unterwegs waren und mehrfach verkehrsgefährdend überholten. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 bzw. 70 km/h waren die Motorräder zum Teil mit deutlich über 100 km/h unterwegs.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel beschlagnahmten die Beamten sowohl bei dem 23-jährigen Fahrer einer Triumph als auch bei dem 25-jährigen Suzuki-Fahrer den Führerschein.
Die beiden jungen Männer erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
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