POL-SE: Bark-Bockhorn - Beschlagnahme von zwei Motorrädern
Bad Segeberg (ots)
Bark- Bockhorn -
Am 25.8.03 wurden in der Ortschaft Bark-Bockhorn vom Polizeibezirksrevier Bad Segeberg kurz nacheinander zwei Motorräder beschlagnahmt, die aufgrund technischer Änderungen erheblich zu laut waren.
Der eine Motorradfahrer erreichte (nur) 98 dB(A) statt der erlaubten 82 dB(A) auf dem geeichten Meßgerät, immerhin eine Vervierfachung des Schaltpegels. Das Motorrad wurde zur technischen Untersuchung durch einen Sachverständigen beschlagnahmt.
Der zweite Motorradfahrer versuchte sich der Kontrolle durch die Polizei zu entziehen und wurde dabei mit 110 km/h in einer 30 km/h- Zone und mit 120 km/h in der geschlossenen Ortschaft gemessen. Nachdem er gestellt war, wurde auch sein Motorrad beschlagnahmt und zur Polizei gebracht. Eine Messung der Lautstarke ergab dann statt der erlaubten 84 dB(A) einen Wert von 120 dB(A), das ist lauter als der Lärm eines startenden Passagierjets. Dem Fahrer droht nun außer einem dreimonatigen Fahrverbot noch ein Bußgeld in erheblicher Höhe.
Das Polizeibezirksrevier Bad Segeberg verfügt seit diesem Sommer als bislang einzige Dienststelle der Landespolizei Schleswig-Holstein über ein geeichtes Schallpegelmessgerät und die Beamten haben in dieser Motorradsaison bisher rund 50 Mal das sogenannte "Erlöschen der Betriebserlaubnis" durch Anbau sogenannter "Racingtöpfe" an Krädern festgestellt. Dies führt mindestens zu einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten im Zentralregister in Flensburg. In besonders herausragenden Fallen können zusätzlich die (nicht gerade billigen) Auspuffanlagen oder das ganze Motorrad eingezogen werden.
ots-Originaltext: Polizei Bad Segeberg
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