POL-SE: Bad Segeberg - Trunkenheitsfahrten im Kreisgebiet
Bad Segeberg (ots)
Norderstedt - Am frühen Sonnabendmorgen, gegen 05.40 Uhr, stürzte auf dem Adenauerplatz ohne Fremdeinwirkung ein 39 Jahre alter Radfahrer aus Norderstedt und zog sich dabei leichte Kopfverletzungen zu.
Die alarmierte Polizei stellte bei dem Radfahrer Alkoholgeruch fest. Ein Alkoholtest ergab einen Atemalkoholwert in Höhe von 2,01 Promille. Die Folge war die Entnahme einer Blutprobe. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ist eingeleitet worden.
Die Kopfverletzungen wurden im Klinikum Nord behandelt.
Itzstedt - Am Sonnabend, gegen 13.00 Uhr, befuhr eine 47 Jahre alte Pkw-Fahrerin aus Hamburg die Bundesstraße 432 aus Norderstedt kommend in Richtung Bad Segeberg.
Aufmerksamen Verkehrsteilnehmern war die Fahrweise in deutlichen Schlangenlinien aufgefallen.
Die alarmierte Polizei konnte das Fahrzeug in Itzstedt stoppen und die Fahrerin überprüfen. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,81 Promille.
Die Polizei ordnete die Entnahme einer Blutprobe und die Beschlagnahme des Führerscheins an. Eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr ist obligatorisch.
Norderstedt - Am frühen Sonntagmorgen, gegen 01.50 Uhr, stoppten Polizeibeamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Breslauer Straße einen 22 Jahre alten Pkw-Fahrer aus Quickborn.
Bei dem Fahrer war deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar, sodass ein Alkoholtest an Ort und Stelle durchgeführt werden musste. Dieser ergab einen Atemalkoholwert von 1,05 Promille. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wird gefertigt. Dem Pkw-Fahrer droht nun ein Fahrverbot von vier Wochen.
Ebenfalls am Sonntag, gegen 02.40 Uhr, fiel ein 34 Jahre alter Norderstedter Pkw-Fahrer der Polizei im Grundweg auf. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle mussten die Beamten feststellen, dass der Mann unter Alkoholeinfluss sein Fahrzeug führte. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,14 Promille.
Die Polizeibeamten ordneten eine Blutprobenentnahme sowie die Beschlagnahme des Führerscheins an. Eine Anzeige wurde gefertigt.
Damit aber noch nicht genug. Bei näherer Inaugenscheinnahme des Pkw stellten die Polizeibeamten fest, dass das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war. Die Anzeige wurde um die entsprechenden Paragraphen erweitert.
Am Montagmittag, gegen 12.40 Uhr, befuhr eine 58 Jahre alte Norderstedterin mit ihrem Pkw die Straße Fadens Tannen. Da sie an der die Vorfahrt an der Einmündung Exerzierplatz missachtete, stieß ihr Pkw mit einer vorfahrtsberechtigten 36 Jahre alten Radfahrerin zusammen.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten bei der 56-jährigen Alkoholgeruch fest. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,10 Promille. Die Pkw-Fahrerin musste eine Blutprobenentnahme über sich ergehen lassen, ihr Führerschein befindet sich jetzt in der Ermittlungsakte.
Die Radfahrerin wurde durch den Zusammenprall leicht verletzt und im Heidberg-Krankenhaus medizinisch versorgt.
ots-Originaltext: Polizei Bad Segeberg
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