POL-SE: Elmshorn - E-Scooter-Fahrer unter Drogen
Bad Segeberg (ots)
Montagnachmittag (31.05.2021) haben Beamte des Polizeireviers Elmshorn eine Fahrt unter Drogeneinfluß beendet.
Um 16:40 Uhr fiel den Beamten im Bereich Adenauerdamm/Plinkstraße ein schwarzes Versicherungskennzeichen an einem E-Roller auf. Im Rahmen der Kontrolle bestätigte sich, dass es sich um ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2020 handelte.
Zudem fiel den Polizisten bei der Kontrolle des 23-jährigen Elmshorners dessen Augen auf. Diese waren gerötet und die Pupillenreaktion auffällig.
Ein Urintest verlief positiv auf Betäubungsmittel.
Entsprechend ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an, die durch einen Arzt entnommen wurde. Weiterhin untersagten sie die Weiterfahrt.
Neben dem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz droht dem 23-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer möglichen Drogenbeinflussung.
Die Polizei stellt seit Anfang März vermehrt insbesondere E-Scooter ohne gültige Versicherungskennzeichen bzw. mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2020 fest.
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette.
Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern.
Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt:
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