POL-SE: Norderstedt - Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss und Trunkenheitsfahrt
Bad Segeberg (ots)
In der vergangenen Nacht (25.08.2021) ist es im Norderstedter Stadtgebiet zu einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss und einer Trunkenheitsfahrt gekommen.
Kurz nach 01:00 Uhr informierte ein Verkehrsteilnehmer die Polizei über einen in Schlangenlinien geführten Peugeot auf der B 432 aus Richtung Kayhude kommend in Richtung Norderstedt.
Eine Streife des Polizeireviers Norderstedt nahm den Wagen in der Segeberger Chaussee auf und stoppte den Peugeot wenig später im Glashütter Damm.
Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht. Der 39-jährige Fahrer aus Hamburg erreichte beim anschließenden Atemalkoholtest einen Wert von über 2,3 Promille.
Die Polizisten brachten den Mann zur Dienststelle und veranlassten die Entnahme einer Blutprobe durch eine Ärztin.
Weiterhin beschlagnahmten sie den Führerschein und leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Nach bisherigen Erkenntnissen verunfallte ein 17-jähriger Norderstedter um 02:45 Uhr mit einem Honda im Kreuzungsbereich Segeberger Chaussee / Poppenbütteler Straße.
Der 17-Jährige befuhr die Poppenbütteler Straße aus Richtung Tangstedter Landstraße kommend und bog nach links auf die Segeberger Chaussee (B 432) ein. Hierbei touchierte er den rechten Kantstein im Bereich vor dem dortigen Discounter und kam im Anschluss auf einer mittig der Fahrbahn gelegenen Verkehrsinsel zum Stillstand.
Der 17-Jährige, sein 18-jähriger Beifahrer und eine 17-jährige Mitfahrerin blieben unverletzt.
Beamte des Polizeireviers Norderstedt stellten im Rahmen der Unfallaufnahme Atemalkoholgeruch bei dem Fahrer fest. Ein Test bestätigte den Verdacht und ergab über 0,4 Promille.
Die Polizisten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und nahmen den jungen Mann mit auf das Polizeirevier.
Nach der Blutprobenentnahme durch eine Ärztin übergaben die Beamten den Norderstedter in die elterliche Obhut.
Ein Abschleppunternehmen transportierte den Honda ab.
Den Norderstedter erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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