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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Boostedt - Fahrradkontrolle vor Grund- und Gemeinschaftsschule

Bad Segeberg (ots)

Dienstagmorgen (23.11.2021) haben Beamte der Polizeistation Boostedt mit Unterstützung anderer Dienststellen eine Fahrradkontrolle vor der örtlichen Grund- und Gemeinschaftsschule durchgeführt.

Von den zwölf kontrollierten Rädern wiesen drei Fahrräder Mängel auf. Die Schüler bzw. deren Eltern sind jetzt aufgefordert die Mängel zu beseitigen und das verkehrssichere Fahrrad bei der Polizei vorzuführen.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang Schülern und Eltern generelle Tipps für einen sicheren Schulweg:

Gerade in der dunklen Jahreszeit ist eine gute Sichtbarkeit im Straßenverkehr unverzichtbar.

Neben einer funktionsfähigen Beleuchtung empfiehlt sich das Tragen von Warnwesten, reflektierenden Ranzen oder entsprechende nicht blendende Lampen an der Kleidung oder am Ranzen. Dies gilt nicht nur für Fahrradfahrer, sondern auch für Fußgänger.

Die Polizei bittet vor diesem Hintergrund alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere in Bezug auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß und auf dem Fahrrad unterwegs sind.

Viele Kinder sind seit dem Ende der Sommerferien regelmäßig auf dem Weg und brauchen besondere Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer, damit der Schulweg sicher ist.

Die Polizei wendet sich daher an die Eltern und die Verkehrsteilnehmer. Kinder brauchen im Straßenverkehr besonderen Schutz und besondere Aufmerksamkeit.

1. Besondere Rücksicht: Fahrzeugführer sind verpflichtet, sich gegenüber Kindern insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so zu verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

2. Bushaltestellen und Schulen sind besondere Gefahrenbereiche: Also runter vom Gas und bremsbereit sein.

3. Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen schlechter einschätzen als Erwachsene, sind durch ihre geringere Körpergröße eher durch parkende Autos verdeckt, weshalb sie selbst schlechter gesehen werden und auch selbst weniger Übersicht im Straßenverkehr haben. Mit unbedachtem Verhalten im Straßenverkehr ist daher stets zu rechnen.

Weitere Tipps für Eltern für einen sicheren Schulweg:

   -		Informieren Sie sich über den "Schulwegplan", der sichere 
Schulwege empfiehlt. Wählen Sie diese sicheren Wege, auch wenn 
dadurch ein Umweg in Kauf genommen werden muss.
   -	Trainieren Sie den Schulweg mit Ihren Kindern einige Wochen, 
bevor sie diesen selbstständig gehen sollen. Achten Sie auf das 
richtige Verhalten und seien Sie ein Vorbild.
   -	Vermeiden Sie morgens Zeitdruck und Hektik: Sie können sich auf 
das Verhalten im Straßenverkehr negativ auswirken.
   -	Achten Sie auf gut sichtbare Kleidung Ihrer Kinder im 
Straßenverkehr.
   -	Verabreden Sie sich mit anderen Eltern und lassen die Kinder in 
Kleingruppen gemeinsam zur Schule gehen.
   -	Denken Sie bitte auch immer an Ihr eigenes Vorbildverhalten. 
Dieses prägt Kinder wesentlich intensiver, als zeitlich begrenzter 
Verkehrsunterricht an Schulen und Kindergärten.
   -	Zur Schule radeln sollten die Kinder erst nach der 
Radfahrprüfung in der 4. Klasse.
   -	Bringen Sie Ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule, achten Sie 
auf die richtigen und für das Kind zugelassenen Rückhaltesysteme. 
Halten und parken Sie nur dort, wo es erlaubt ist und Sie andere 
nicht behindern oder gefährden.
   -	So genannte "Eltern-Taxis" werden kontrovers diskutiert - die 
Polizei empfiehlt Schulanfänger auch im Straßenverkehr nach und nach 
selbständig werden zu lassen. Hierzu bietet es sich an, den Nachwuchs
nicht die komplette Strecke mit dem Auto zu fahren, sondern einige 
hundert Meter entfernt aussteigen zu lassen, damit sie den restlichen
Weg eigenständig zurücklegen können, um so erste Erfahrungen zu 
sammeln. Dieses Vorgehen vermeidet zudem möglicherweise an den 
Schulen auftretende gerade für die Kleinen unübersichtliche 
Parksituationen.

Insbesondere das Parkverhalten einiger Eltern ist in Boostedt noch nicht zufriedenstellend.

Entsprechend weisen die Beamten nochmals explizit daraufhin, dass das Halten und Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt ist.

Vor Ort ist zudem teilweise ein eingeschränktes Halteverbot ausgeschildert. In diesem Bereich darf maximal drei Minuten gehalten werden. Das Ein- oder Aussteigen bzw. das Be- oder Entladen ist zulässig.

Die Polizeistation Boostedt wird die Situation weiter im Auge behalten und appelliert in diesem Zusammenhang an die Vernunft und das Vorbildverhalten der Elternschaft im Interesse der Verkehrssicherheit.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Lars Brockmann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

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