POL-SE: Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Bad Segeberg
Bad Segeberg (ots)
Kreis Segeberg - Kriminalpolizei zerschlägt Drogenring
Bereits im Dezember 2021 gelang den Drogenfahndern der Kriminalpolizei Norderstedt und der Staatsanwaltschaft Kiel ein Schlag gegen mehrere Betäubungsmittelhändler. Die Tatverdächtigen sollen sich zu einer Bande zusammengeschlossen haben, die über sogenannte "Koks-Taxis" täglich Abnehmer in dem Bereich zwischen Norderstedt bis Bad Bramstedt mit verschiedenen Betäubungsmitteln beliefert und damit einen Monatsumsatz im sechsstelligen Bereich erwirtschaftet haben soll. Zwei Tatverdächtige befinden sich in Untersuchungshaft.
Nach monatelangen überwiegend verdeckt geführten Ermittlungen vollstreckten Polizeibeamte bereits am 08.12.2021 in einem koordinierten Zugriff acht Durchsuchungsbeschlüsse in Schleswig-Holstein und Hamburg gegen zehn zwischen 23 und 55 Jahre alte Beschuldigte und beschlagnahmten diverse Beweismittel. Dabei stellten die Beamten mehrere hundert Gramm Kokain, mehrere Kilogramm Cannabis und Amphetamin sowie Ecstacy im Wert von insgesamt ca. 75.000 Euro sowie diverse Hieb- und Stichwaffen und eine scharfe Schusswaffe sicher. An dem Einsatz waren über 100 Polizeibeamte - unter anderem auch Spezialkräfte des Landes Schleswig-Holstein - beteiligt.
Nach der ersten Zugriffswelle erfolgten bis in den Januar hinein weitere Durchsuchungen und Festnahmen, in deren Zuge die Fahnder weitere Beweismittel beschlagnahmen konnten.
Gegen vier mutmaßliche Haupttatverdächige sind Haftbefehle erlassen worden, von denen zwei gegen einen 39-jährigen Hamburger und einen 40-Jährigen aus dem Kreis Segeberg gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt worden sind. Ein 55-Jähriger aus Henstedt-Ulzburg und ein 27-Jähriger aus dem Kreis Segeberg befinden sind nach wie vor in Untersuchungshaft.
Die Tatverdächtigen müssen im Fall einer Verurteilung mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen, da der bandenmäßige Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Regelfall mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren geahndet wird.
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