POL-SE: Kreis Segeberg
Kreis Pinneberg - Neues Versicherungsjahr für E-Scooter, Mofas und Mopeds hat begonnen
Bad Segeberg (ots)
Seit dem 01. März 2023 gilt das neue Versicherungsjahr unter anderem für E-Scooter und Mofas. Erfahrungsgemäß vergessen viele Verkehrsteilnehmer sich rechtzeitig zum 01. März ein neues Kennzeichen bei ihrer Versicherung zu kaufen bzw. die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abzuschließen und begehen somit eine Straftat, wenn sie mit dem abgelaufenen Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Vorgestern und gestern hat die Polizei bereits mehrere Verstöße festgestellt.
Bad Segeberg - In Bad Segeberg stoppte eine Streife am Donnerstagvormittag einen 64-Jährigen auf seinem E-Roller, an dem sich noch ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen befand.
Kaltenkirchen - Am Mittwochmorgen war ein 12-Jähriger in der Alvesloher Straße mit abgelaufenen Kennzeichen unterwegs. Das Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeug wäre allerdings erst ab 14 Jahren zulässig gewesen.
Am Donnerstagvormittag stoppten Beamte einen 38-Jährigen in der Straße "Am Kretelmoor", da an dessen E-Roller noch eine Versicherungsplakette aus 2022 angebracht war. Der Kaltenkirchener hatte eine noch ungeöffnete Flasche Likör in der Hand und roch nach Alkohol. Nachdem ein Atemalkoholtest über 1 Promille angezeigt hatte, ordneten die Polizisten die Entnahme einer Blutprobe an, die durch einen Arzt entnommen wurde.
Quickborn - Kurz nach 14 Uhr am Donnerstag bemerkte eine Streife ein grünes Versicherungskennzeichen aus 2022 an einem E-Scooter, mit dem ein 16-Jähriger in der Pascalstraße unterwegs war.
Uetersen - In der Straße "Lohe" stoppten Beamte einen E-Scooter kurz nach 22:00 Uhr am Donnerstagabend. Der 38-jährige Fahrer aus Groß Nordende war davon ausgegangen, dass das Versicherungsjahr erst im April enden würde.
Elmshorn - Gegen 13:00 Uhr kontrollierten Polizisten einen 31-jährigen Hamburger in der "Langelohe", der auf einem E-Roller mit abgelaufenem Kennzeichen aus 2022 unterwegs war.
Auch im Wedenkamp bemerkte eine Streife wenig später ein grünes statt des vorgeschriebenen schwarzen Kennzeichens an einem E-Scooter. Der 37-jährige Fahrer aus Elmshorn gab an, dass ihm das neue Versicherungsjahr bewusst sei, er aber hätte zur Arbeit fahren müssen.
Den Kontrollierten droht ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Sie dürfen ihre Gefährte erst wieder mit einem aktuellen Versicherungsschutz in Betrieb nehmen.
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette.
Für das aktuelle Versicherungsjahr 2023 ist die Plakette bzw. die Kennzeichenschrift schwarz, für 2024 blau und für 2025 grün. Die Reihenfolge ist fortlaufend.
Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern bzw. ist ihnen das Erfordernis einer Kfz-Haftpflichtversicherung oft nicht bewusst.
Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Sowohl der Fahrer als auch der Halter können sich strafbar machen.
Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein.
Auf Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein wird ein Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt:
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Lars Brockmann
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