POL-SE: A 20, Parkplatz Kronberg - Kontrolle des Schwerlastverkehrs
Bad Segeberg (ots)
Einsatzkräfte des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg haben heute mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen aus Elmshorn und Ratzeburg eine Schwerlast- und Gefahrgutkontrolle auf dem Parkplatz Kronberg an der A 20 in Fahrtrichtung Lübeck durchgeführt.
Zwischen 09:00 und 13:00 Uhr kontrollierten die 21 Beamtinnen und Beamten insgesamt 79 Lkw bzw. Gespanne und erhielten hierbei Unterstützung durch einen Kfz-Sachverständigen und je zwei Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörde und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG).
Hierbei stellten die Kontrolleure 21 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht fest, bei denen die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten wurden.
Bei der Auswertung des digitalen Tachographen (früher Fahrtenschreiber) stellten die Beamten bei einem 40-Tonner drei Geschwindigkeitsverstöße vom Vortag fest. Dem 45-jährigen Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 280 Euro.
Hinzu kamen sechs mangelnde Ladungssicherungen.
Des Weiteren stellten die Polizistinnen und Polizisten bei zwei Lkw Überladungen fest.
Bei einem Lkw mit Anhänger, der mit drei Pkw beladen war, konnte eine Überladung von 20 Prozent festgestellt werden. Diesbezüglich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (35 Euro) eingeleitet. Zudem wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt.
Ferner fuhr ein Lkw in die Kontrolle, der Lebensmittel geladen hatte. Hier stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Lkw mit Mischware (kühl-und tiefkühlpflichtige Ware) beladen war. Teilweise war die TK-Ware "handwarm".
Aufgrund dessen zogen die Beamten einen Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht des Kreises Segeberg hinzu. Dieser stellte mit einem geeichten Thermometer fest, dass die Ware lediglich eine Temperatur von - 6 bis - 10 Grad Celsius aufwies, obwohl tiefgefrorene Lebensmittel durchgehend bei -18 Grad Celsius gekühlt werden müssen. Der Fahrer wurde aufgefordert, die Ware wieder zum Absender zurückzufahren. Die Ware wird dort noch mal durch die zuständige Lebensmittelaufsicht kontrolliert. Danach wird entschieden, ob die Ware vernichtet werden muss.
Dem Fahrer droht ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetz.
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