POL-SE: Polizei und Zoll führten Großkontrolle der Taxen in Norderstedt durch
Bad Segeberg (ots)
14 Mitarbeiter des Hauptzollamtes Itzehoe und 12 Beamte des Polizeireviers Norderstedt führten in der Nacht vom 05.01/06.01 2005, in der Zeit von 22.00- 02.00 Uhr, im Rahmen einer gemeinsamen Aktion eine groß angelegte Kontrolle der Taxen in Norderstedt durch. In Norderstedt sind nach Angaben des Kreises Segeberg 35 Taxenunternehmen mit insgesamt ca. 80 Taxen tätig. Fahrgäste vertrauen darauf, dass sie in einem Fahrzeug befördert werden, welches sich in einem einwandfreien technischen und damit verkehrssicheren Zustand befindet. Sie vertrauen auch darauf, dass der Fahrer alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt und im Besitz aller erforderlichen Erlaubnisse, verkehrstüchtig und ortskundig ist. Die alteingesessenen Taxiunternehmen selbst klagen über "schwarze Schafe" in der Branche -Schwarzarbeiter hinter dem Steuer, die die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllen und häufig gegen die gesetzlichen Pflichten - vor allem steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art - verstoßen. Im Rahmen der Kontrolle durch Zoll und Polizei wurden an den Taxenstandplätzen in Norderstedt-Mitte, in Garstedt, in Glashütte und in der Langenhorner Chaussee insgesamt 41 Taxenfahrzeuge und Fahrer überprüft. Wenngleich zahlreiche Mängel festgestellt wurden, war das Ergebnis aus Sicht von Polizei und Zoll nur in einem Fall wirklich erschreckend. Seitens der Polizei wurden insgesamt 50 Mängel festgestellt. Dabei handelte es sich in erster Linie um Beanstandungen, die nicht sicherheitsrelevant für den Fahrbetrieb waren. So war in 15 Fällen zu beanstanden, dass sich Werbung an den Taxenfahrzeugen befand, die nicht zulässig oder nicht genehmigt war. In 13 Fällen wurden erforderliche Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt bzw. fehlten Eintragungen im Kfz-Schein. In 20 Fällen traten Mängel im Bereich der Sicherheitsausrüstung (Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste) zu Tage - in der Regel wurde die vorgeschriebene Warnweste nicht mitgeführt. Lediglich in zwei Fällen wurden Sicherheitsmängel (Beleuchtung, Reifen, Termin zur Hauptuntersuchung überzogen) an den Taxenfahrzeugen festgestellt. Allerdings musste in zwei Fällen seitens der Polizei auch die Weiterfahrt untersagt werden. In einem Fall war die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung abgelaufen. Diese Erlaubnis wird für nicht mehr als fünf Jahre erteilt und stellt u. a. den Nachweis dafür dar, dass der Fahrer über die notwendige geistige und körperliche Eignung verfügt. Der andere Fall stellt sich wesentlich dramatischer dar und bildete gleichzeitig den traurigen Höhepunkt der Kontrolle. Auch hier war die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung abgelaufen. Zahlreiche andere Papiere konnten nicht vorgelegt werden, Verbandskasten und Warndreieck wurden nicht mitgeführt, der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung war gleich um mehrere Monate überschritten und beide Reifen an der Vorderachse des Fahrzeuges waren fast vollends abgefahren. Um zu verhindern, dass das Fahrzeug in diesem Zustand weiter als Taxi eingesetzt wird, wurden noch vor Ort das "Taxenschild" (vom Dach des Fahrzeuges) und die Ordnungsnummer des Taxis polizeilich sichergestellt und die weitere Nutzung des Fahrzeuges als Taxi zunächst untersagt. Seitens des Zolls wird gegen den Fahrer zusätzlich ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet. Ein Lob gilt den Taxenfahrern, die den Kontrollen durch Polizei überwiegend geduldig, verständnisvoll und freundlich begegnet sind, auch wenn sie durch die Kontrollen eine längere Wartezeit in Kauf nehmen mussten und die eine oder andere Tour während dieser Zeit nicht wahrnehmen konnten. Mit freundlichem Gruß, Im Auftrage Mike Schirdewahn Polizeihauptkommissar
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