POL-SE: Falsche Kennzeichen festgestellt
Henstedt-Ulzburg (ots)
Die Polizei Henstedt-Ulzburg weist daraufhin, dass Besitzer von Mofa seit 1. März ein Kennzeichen mit schwarzer Schrift verwenden müssen. Diese Vorschrift gilt auch für Motorroller und Kleinkrafträdern, für die ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben sind. Am Donnerstag überprüfte ein Beamter der Polizei Henstedt- Ulzburg gegen 10.45 Uhr im Rahmen der Fußstreife die Motorräder, die auf dem Parkplatz des Schulzentrums abgestellt waren. Dort war ein Motorroller der Marke Aprilia mit grünem Versicherungskennzeichen abgestellt. Der Versicherungsschutz war demnach am 28. Februar abgelaufen. Die noch heiße Auspuffanlage ließ darauf schließen, dass das Fahrzeug gerade benutzt worden war. Gegen 13.06 Uhr konnte der Beamte den Fahrer kontrollieren. Der 16- jährige Schüler aus Wakendorf II zeigte zwar einen gültigen Führerschein der Klasse M vor, aber keinen Nachweis über den aktuellen Versicherungsschutz. Zeitgleich beobachtete der Beamte der Polizei Henstedt-Ulzburg den Fahrer eines weiteren Motorrollers. Das Zweirad der Marke Piaggio wurde ebenfalls noch mit grünem Versicherungskennzeichen geführt. Fahrer war ein jugendlicher Schüler. Er trug einen weißen Helm. Er konnte am frühen Freitagmorgen wiederum von der Polizei ohne Versicherungsschutz fahrend gesehen werden. Der als Halter bekannte Besitzer ist ein 16-jähriger Schüler aus Ulzburg. Er wird noch am Freitag mit dem Sachverhalt konfrontiert. Beide Schüler erwartet eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Das Pflichtversicherungsgesetz sieht eine erhebliche Strafandrohung vor, die bei Jugendlichen im Rahmen des sogenannten Diversions- verfahrens durch Arbeitsauflagen abgewendet werden kann. Daneben wird die Polizei die Möglichkeit nutzen, die beiden jugendlichen Beschuldigten zu einem Verkehrsunterricht vorzuladen.
ots-Originaltext: Polizei Bad Segeberg
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