POL-SE: Bad Segeberg - Kontrolle von Schwerlast-, Gefahrgut- und Tiertransporten im Bereich am 18.05.2006 im Kreis Segeberg
Bad Segeberg (ots)
Das Polizei-Bezirksrevier Bad Segeberg hat am Donnerstag, in der Zeit von 08.30 Uhr - 16.00 Uhr, in Zusammenarbeit mit Beamten des Polizei-Bezirksreviers Pinneberg, des Autobahnreviers Elmshorn sowie Beamten des Hauptzollamtes Kiel, Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterverkehr, Lebensmittelkontrolleuren, des Kreisvererinäramtes sowie Beamten der Gesundheit und Arbeitssicherheit im Kreis Segeberg verschiedene LKW-Kontrollen durchgeführt. Mit insgesamt 32 Kräften wurden im Bereich der B 432, B 205, B 206 sowie der B 404 232 LKW angehalten und kontrolliert, beanstandet wurden 41 Fahrzeuge.
Festgestellte Verstöße:
In 28 Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstoßes gegen Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) gegen Fahrzeugführer und -halter eingeleitet. Es wurden hier fehlende Unterlagen, wie z. B. Nichtmitführen von Bescheinigungen über arbeitsfreie Tage, nicht Einhalten der Lenkzeiten, der täglichen Ruhezeiten und Pausen beanstandet. In einem Fall wurde bei einem LKW-Fahrer die Weiterfahrt wegen Überschreiten der täglichen Lenkzeit untersagt, der Fahrzeugführer war 21 Stunden unterwegs.
Weiterhin wurden u. a. Verstöße gegen die Ladungssicherung, Überladung und Mängel an Fahrzeugen festgestellt.
Das Hauptzollamt stellte in einem Fall die Einfuhr von unversteuertem Diesel in einem Zusatztank bei einem ausländischen Lkw fest. In diesen Fällen musste die Dieselsteuer nachentrichtet werden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Hauptzollamt Kiel fertigte 25 Kontrollberichte von Arbeitnehmern. Hier wird im Nachhinein überprüft, ob diese Arbeitnehmer ordnungsgemäß beschäftigt sind.
Von den Lebensmittelkontrolleuren wurden jeweils bei einem Fleisch- und Fischtransport sowie einem Wursttransport geringfügige Temperaturüberschreitungen festgestellt. Dieses wurde mit Verwarnungsgeldern geahndet. Bei einem Tiertransport war das erforderliche Transport- und Desinfektionskontrollbuch nicht ausgefüllt worden. Bei Kontrollen von Tiertransporten werden des Öfteren nicht ordnungsgemäß geführte Kontrollbücher mitgeführt und beanstandet. Erforderliche Angaben sind z. B: Herkunft und Verbleib der Tiere, Beschreibung der Tiere sowie durchgeführte Desinfektionen.
Die Polizei wird ihre Kontrollen fortsetzen.
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