POL-SE: Lutzhorn - Kindersicherung im Auto - "Alles richtig (an-) geschnallt?
Lutzhorn (ots)
Die Polizeiverkehrslehrer der Polizeidirektion Bad Segeberg, Standort Pinneberg, führten am 17.10.06 am Kindergarten Lutzhorn eine Verkehrsaktion zum Thema Kindersicherung im Auto durch. Unterstützt wurde die Aktion von Frau Jansen vom ADAC "Kind Sicher im Auto". Der Blick auf die Statistik zeigt, dass 59 % der Kinder unter sechs Jahren als Mitfahrer im Pkw bei Straßenverkehrsunfällen verunglücken und 72 % der Mitfahrer unter sechs Jahren getötet wurden. Die Ursache liegt in der überwiegenden Zahl der Fälle in der unvorschriftsmäßigen sowie ungesicherten Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen. Jedes zweite Kind über sechs Jahren fährt im Auto ohne vorgeschriebenen Kindersitz und lediglich mit dem Erwachsenengurt gesichert mit. Der Erwachsenengurt ist dem kindlichen Körper nicht angepasst. Dies führt unter anderem zu starken Bauchverletzungen, weil dieser vom Beckenknochen in den Bauchbereich abrutscht.
Jedes zehnte Kind über sechs Jahren wird im Pkw völlig ungesichert mitgenommen. In diesem Fall sind die Verletzungen verheerend, da der "kleine Körper" bei einem Unfall durch den Fahrzeuginnenraum geschleudert wird.
Dabei gilt es, folgende Hinweise zu beachten:
Kindersitze werden nach der ECE-Regelung-Nr. 44 in so genannte Gewichtsklassen eingeteilt, und zwar:
o Klasse 0 entspricht 10 Kg; bis ca. 9 Mon. o Klasse 0+ entspricht 13 Kg; bis ca. 12. Mon. o Klasse I entspricht 9 - 18 Kg; 8 Mon. bis 4 Jahre o Klasse II entspricht 15 - 25 Kg; ca. 3 bis ca. 7 Jahre o Klasse III entspricht 22 - 36 Kg; ca. 6 bis 12 Jahre
Bei fehlenden Sicherheitsgurten (in der Regel Fahrzeuge mit Erstzulassung 01.05.79) dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht befördert werden. Kinder ab 3 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.
Es gibt keine Ausnahmen von der generellen Sicherungspflicht für die gelegentlichen Kinderbeförderungen oder Fahrgemeinschaften (z. b. zum Kindergarten/von zur Schule)
Der Fahrzeugführer ist grundsätzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder ordnungsgemäß gesichert sind.
Bei den überprüften Fahrzeugen/Eltern fiel insbesondere auf, dass eine Mutter ihre beiden Kinder ungesichert zum Kindergarten beförderte. Eine weitere Mutter, die als Beifahrerin im Auto saß, transportierte ihr Kind auf dem Schoß (ungesichert). Die Eltern wurden von der Polizei auf die Gefahren und Folgen einer nicht vorschriftsmäßigen Kindersicherung hingewiesen.
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Silke Tobies
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