POL-SE: Pinneberg: Schwerpunktwoche des Polizeibezirksreviers
Pinneberg (ots)
In dem Zeitraum vom 13.04.2007 bis zum 19.04.2007 führt das Polizeibezirksrevier Pinneberg in Kooperation mit mehreren Polizeidienststellen des Kreises eine Schwerpunktwoche zum Thema Ladungssicherung und Überladung durch.
Dazu werden an fest eingerichteten Kontrollstellen die ganze Woche über, sowohl vormittags als auch nachmittags, hauptsächlich Kleintransporter, Handwerker-Fahrzeuge sowie auch größere LKW im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen angehalten und kontrolliert.
In der Vergangenheit war das Thema Ladungssicherung des Öfteren ein Grund für schwerwiegende Unfälle.
Eine falsch gesicherte Ladung oder im schlimmsten Fall eine gänzlich ungesicherte Ladung führt dazu, dass im Falle einer Vollbremsung oder eines plötzlichen Ausweichmanövers die Ladung in Bewegung gerät. Diese in Bewegung geratene Ladung kann dann zu schwersten Verletzungen sowohl beim Fahrzeugführer als auch bei anderen Verkehrsteilnehmern führen. Ebenso können erhebliche Sachschäden an der Ladung und den Fahrzeugen auftreten.
Im Rahmen der täglichen Verkehrskontrollen wurde aus Sicht der Beamten zuletzt zum Bedauern häufig registriert, dass sich viele Fahrzeugführer dieser physikalischen Grundsätze nicht bewusst sind.
Zudem soll der Bereich der Überladung ein Punkt sein, dem sich die Polizeibeamten innerhalb dieser Schwerpunktwoche zuwenden werden.
Meistens kommt es aus wirtschaftlichen Gründen, aber teilweise leider auch aus Leichtsinn dazu, dass LKW überladen werden.
Dass die einzelnen LKW-Bauteile jedoch oftmals für ein höheres Gewicht, als im Fahrzeugschein angegeben, gar nicht mehr ausgelegt sind, wird dabei nicht beachtet.
Die LKW sind für ein stark erhöhtes Gewicht nicht ausgelegt, auch das Fahrverhalten eines jeden LKW verändert sich bei der Überladung. Bremswege werden beispielsweise länger, da es gilt, mehr Gewicht zum Stehen zu bekommen.
Auch hier können daher bei Fahrmanövern, wie plötzlichen erforderlichen Vollbremsungen bzw. Ausweichmanövern Verletzungen bei Verkehrsteilnehmern bzw. erhebliche Sachschäden auftreten.
Festgestellte Verstöße in den Bereichen Ladungssicherung und Überladung werden mindestens mit einem Verwarngeld, in dem Großteil der Fälle jedoch mit Bußgeldern und einem bis drei Punkten geahndet.
Weiterhin wird die Weiterfahrt untersagt, sofern die Ladung vor Ort nicht nachgesichert werden kann bzw. die Überladung des Fahrzeuges 10 Prozent übersteigt.
Für Rückfragen steht Ihnen der Schwerlast und Gefahrguttrupp der Polizei unter 04101-202430 (PK Nowack) gerne zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
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