Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
LKA-SH: Gemeinsame Medieninformation des Landesfeuerwehrverbandes und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein Polizei und Feuerwehr warnen vor unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern
Kiel (ots)
Durch unsachgemäßen Umgang, Leichtfertigkeit und falsche Gefahreneinschätzung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, ereignen sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände, sondern oftmals ist auch menschliches Leid zu beklagen. Besonders verursachen sog. "Polenböller"/ illegale Pyrotechnik vermehrt lebensgefährliche Verletzungen.
Der Landesfeuerwehrverband und das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein geben folgende Sicherheitshinweise und bittet um Beachtung:
- auf die Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörde achten - keine Feuerwerkskörper in Kinderhand - Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen ab 18 Jahre abgegeben werden - Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten - Nur von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen und zünden - Feuerwerkskörper nur im "Freien" zünden und mindestens 200 Meter Abstand von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind - "Blindgänger" nie erneut zünden - nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es verboten, Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen abzubrennen - gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen - beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch das Dachfenster) und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können - Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder Rohr senkrecht in die Höhe starten - bei starkem Wind sollte auf das zünden von Raketen verzichtet werden - für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser)
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, bitte umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren.
Aber auch illegale Pyrotechnik - darunter versteht man insbesondere so genannte "Polenböller" - ist sehr gefährlich und zum Jahreswechsel hoch aktuell. Sie ist nicht genormt und kontrolliert hergestellt worden. Alles was in Deutschland zu Sylvester frei verkäuflich ist, wurde durch die BAM Berlin geprüft und zugelassen. In dem Zusammenhang warnen Polizei und Feuerwehr vor der Verwendung dieser illegalen Böller, da diese handhabungsunsicher sind und kein genormtes Abbrandverhalten haben. Die Sprengkraft eines Böllers reicht aus, um einer Person lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen zuzufügen. Illegale Böller erkennt man daran, dass das Zulassungszeichen der BAM fehlt. Ein Zulassungszeichen der BAM. Die Gefahr des Unfalls ist quasi vorprogrammiert. Die Wirkung ist so enorm, dass Personen in der Umgebung konkret gefährdet sind. Die Böller werden im südlichen Europa, im Osten und in Fernost hergestellt und gelangen auf dem Frachtwege nach Deutschland oder in Nachbarländer.
Hinweise über Besitzer oder Händler nicht zugelassener Böller sind über die Servicenummer 110 der Polizei zu richten.
Rückfragen bitte an:
Werner Stöwer Kai Schlotfeldt
Pressesprecher LFV SH Pressesprecher LKA SH
Telefon 0177 - 22 45 444 Telefon 0170 - 3380664
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