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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Gemeinsame Medieninformation des Landesfeuerwehrverbandes und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein Polizei und Feuerwehr warnen vor unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern

LKA-SH: Gemeinsame Medieninformation des Landesfeuerwehrverbandes und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein

Polizei und Feuerwehr warnen vor unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern
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Kiel (ots)

Durch unsachgemäßen Umgang, Leichtfertigkeit und
falsche Gefahreneinschätzung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, 
ereignen sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände, sondern oftmals
ist auch menschliches Leid zu beklagen. Besonders verursachen sog. 
"Polenböller"/ illegale Pyrotechnik vermehrt lebensgefährliche 
Verletzungen.
Der Landesfeuerwehrverband und das Landeskriminalamt 
Schleswig-Holstein geben folgende Sicherheitshinweise und bittet um 
Beachtung:
- auf die Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörde achten
- keine Feuerwerkskörper in Kinderhand
- Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen ab       
18 Jahre abgegeben werden
- Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten
- Nur von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) 
geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen und    
zünden
- Feuerwerkskörper nur im "Freien" zünden und mindestens 200 Meter 
Abstand von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder Anlagen,
die besonders brandempfindlich sind
- "Blindgänger" nie erneut zünden
- nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es 
verboten, Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum Beispiel
Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen  abzubrennen
- gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier 
werfen
- beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch das Dachfenster)
und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die 
Räume fliegen können
- Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder Rohr senkrecht in 
die Höhe starten
- bei starkem Wind sollte auf das zünden von Raketen verzichtet 
werden
- für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten 
(Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser)
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das 
mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, bitte umgehend die 
Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren.
Aber auch illegale Pyrotechnik - darunter versteht man 
insbesondere so genannte "Polenböller" - ist sehr gefährlich und zum 
Jahreswechsel hoch aktuell.
Sie ist nicht genormt und kontrolliert hergestellt worden. Alles was 
in Deutschland zu Sylvester frei verkäuflich ist, wurde durch die BAM
Berlin geprüft und zugelassen.
In dem Zusammenhang warnen Polizei und Feuerwehr vor der Verwendung 
dieser illegalen Böller, da diese handhabungsunsicher sind und kein 
genormtes Abbrandverhalten haben.
Die Sprengkraft eines Böllers reicht aus, um einer Person 
lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen zuzufügen. Illegale 
Böller erkennt man daran, dass das Zulassungszeichen der BAM fehlt. 
Ein Zulassungszeichen der BAM.
Die Gefahr des Unfalls ist quasi vorprogrammiert. Die Wirkung ist so 
enorm, dass Personen in der Umgebung konkret gefährdet sind.
Die Böller werden im südlichen Europa, im Osten und in Fernost 
hergestellt und gelangen auf dem Frachtwege nach Deutschland oder in 
Nachbarländer.
Hinweise über Besitzer oder Händler nicht zugelassener Böller sind
über die Servicenummer 110 der Polizei zu richten.

Rückfragen bitte an:

Werner Stöwer Kai Schlotfeldt
Pressesprecher LFV SH Pressesprecher LKA SH
Telefon 0177 - 22 45 444 Telefon 0170 - 3380664

Original-Content von: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

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