Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
LKA-SH: Auch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hatte Kenntnis in Sachen Edathy
Kiel (ots)
Nach der gestrigen Berichterstattung mit dem Hinweis des BKA Präsidenten Jörg Zierke auf eine im Oktober 2013 an alle Landeskriminalämter übersandte Liste, haben wir unsere am 14.02.2014 gegenüber dem Innenministerium Schleswig-Holstein abgegebene Stellungnahme noch einmal nachvollzogen.
"Bei dieser Überprüfung mussten wir feststellen, dass auf dieser zweiten Liste der Name Edathy verzeichnet war. Unsere Auskunft gegenüber dem Innenministerium war somit falsch. Diesen Fehler bedauern wir sehr", so der Direktor des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein, Thorsten Kramer heute in Kiel.
Im Kern ging es um die Frage, ob das Bundeskriminalamt im Zuge der Bekämpfung einer kanadischen Kinderpornoserie dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein eine Liste mit den in Deutschland bundesweit festgestellten Tatverdächtigen übermittelt hatte, auf der ebenfalls der Name Edathy verzeichnet war. Dieses hatten wir nach einer händischen Auswertung in einer Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium am 14.02.2014 ausgeschlossen. Tatsächlich wurde bei der hausinternen Recherche nur die erste am 02.11.2012 vom Bundeskriminalamt übersandte Personenliste betrachtet, auf der der Name Edathy nicht stand. Eine zweite BKA Liste mit bundesweiten Tatverdächtigen, die bei der ersten Recherche übersehen wurde, erreichte das LKA am 15.10.2013. Auf dieser zweiten Liste stand auch der Name Edathy, wie die hausinternen Überprüfungen nun ergaben. Der Fall Edathy hat nach wie vor keine Relevanz für kriminalpolizeiliche Ermittlungen in Schleswig-Holstein.
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