Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
LKA-SH: Zwei Täter nach Sprengung eines Geldautomaten in Bad Bramstedt festgenommen
Kiel (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein
Nach der Sprengung eines Geldautomaten der Commerzbank-Filiale in Bad Bramstedt hat die Polizei in der Nacht zu Mittwoch, 29. Juli 2020, zwei Täter festgenommen. Auch die Beute konnte sichergestellt werden.
Um 3.45 Uhr hatten Anwohner eine Explosion gehört und die Polizei verständigt. Ein Zeuge beobachtete die Flucht der beiden Männer in einem dunklen Fahrzeug in Richtung Autobahn A7. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung, bei der auch ein Polizeihubschrauber der Bundespolizei zum Einsatz kam, konnte das Fahrzeug gesichtet und verfolgt werden. In Höhe Norderstedt verließen die flüchtenden Täter die A7 und durchbrachen eine Polizeisperre, indem sie ihr Fahrzeug beschleunigten und auf die quer auf der Fahrbahn stehende Funkstreife und die Beamten zurasten. Die Polizeibeamten konnten im letzten Moment ausweichen. Einer der Beamten gab anschließend mehrere Schüsse auf das Fahrzeug ab. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurde niemand verletzt.
Wenig später gelang es den eingesetzten Kräften, die Täter in Henstedt-Ulzburg zu stellen. Sie wurden vorläufig festgenommen. Die Geldkassetten mit der Beute befanden sich im Fahrzeug und wurden sichergestellt. Bei den Männern handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um niederländische Staatsangehörige. Ein möglicher Zusammenhang zu den Geldautomatensprengungen in Elmshorn (28. Mai 2020) und Kaltenkirchen (16. Juni 2020) wird geprüft. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hat die Ermittlungen übernommen.
Gegen die Tatverdächtigen wird wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit schweren Bandendiebstahls, eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil der Polizeibeamten in Norderstedt und diverser Straßenverkehrsgefährdungsdelikte im Verlauf der Fluchtfahrt ermittelt. Die Beschuldigten sollen am morgigen Donnerstag, 30.Juli 2020, dem Haftrichter vorgeführt werden.
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