POL-GT: Unfallflucht mit Kindern - Was ist eigentlich in unserer Gesellschaft los?
Gütersloh (ots)
Herzebrock-Clarholz/Kreis Gütersloh (CK) - Und wieder wurde ein Teenager bei einem Verkehrsunfall verletzt. Der beteiligte Autofahrer, der den Unfall sehr wohl bemerkt haben muss, ließ den 14-Jährigen verletzt auf der Straße liegen und fuhr weiter. Ohne sich um den Jungen zu kümmern.
Am Donnerstagmorgen (31.01., 08:00 Uhr) befuhr der 14-jähriger mit einem Pedelec die Straße An der dicken Linde im Ortsteil Clarholz von der Letter Straße kommend in Richtung Lindenstraße.
In Höhe des Hauses Nr. 1 parkte ein schwarzer Kombi mit Kennzeichen aus dem Hochsauerlandkreis (HSK - ) rückwärts aus einer Parkbucht aus. Um einen Zusammenstoß mit dem Auto zu vermeiden, leitete der Junge eine Vollbremsung ein.
Infolgedessen stürzte er und rutschte mit seinem Pedelec mit einem lauten Knall in das Auto hinein. Der Junge verletzte sich dabei leicht, das Pedelec wurde erheblich beschädigt. Der Sachschaden liegt bei 1000 Euro.
Der Fahrer des schwarzen Wagens - ein Mann, der den Unfall bemerkt haben muss - setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten und am Boden liegenden Jungen und den um den entstandenen Schaden zu kümmern.
Der 14-Jährige suchte eigenständig mit seiner Mutter einen Arzt auf; die Polizei wurde später über diese Unfallflucht informiert.
Das zuständige Verkehrskommissariat sucht Zeugen und fragt:
Wer kann Hinweise zu dem flüchtigen schwarzen Kombi mit amtlichen Kennzeichen aus dem Hochsauerlandkreis (HSK) geben?
Hinweise nimmt da zuständige Verkehrskommissariat in Rheda-Wiedenbrück unter der Telefonnummer 05242 4100 -0 entgegen.
Das ist seit dem 15. Januar der siebte Fall dieser Art.
Siebenmal wurden Kinder bei Unfällen verletzt. In allen Fällen bemerkten die Autofahrer die Unfälle - und fuhren trotzdem weiter (siehe Presseberichte vom 15., 16., 18. (2x), 29. und 31. Januar.)
Seit Jahren kümmert sich die Polizei intensiv um Verkehrsunfallfluchten mit Sachschäden. Oft sind es so genannte Parkplatzrempler oder "Spiegelunfälle". Wie oft genug erwähnt, begehen die Verursacher Straftaten (§142 StGB Unfallflucht) und müssen damit rechnen, ihren Führerschein oder ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Die Geschädigten bleiben häufig auf ihrem Schaden sitzen, wenn die Verursacher nicht ermittelt werden.
Unfallfluchten mit verletzten Kindern und die Häufung der Fälle stellen aber auch für die Polizei eine völlig neue Dimension dar:
Ein angefahrenes und möglicherweise schlimm verletztes Kind ist eben nicht einfach eine Schramme in einem anderen Auto.
Wie weit ist es gekommen, dass Kinder nach Unfällen auf der Straße liegen gelassen werden?
Ist es tatsächlich so viel wichtiger, die Höhereinstufung bei der Versicherung einzusparen als einem verletzten Kind Erste Hilfe zu leisten?
Was ist eigentlich in unserer Gesellschaft los?
Wir als Polizei Gütersloh werden diese Entwicklung so nicht hinnehmen und werden entschieden dagegen vorgehen.
Neben unserer polizeilichen Arbeit brauchen wir aber auch SIE und bitten Sie deshalb um Mithilfe:
Übernehmen Sie Verantwortung!
Sie sind an einem Unfall beteiligt? Halten Sie an und kümmern sich um andere Beteiligte, die möglicherweise verletzt sind!
Sie sind Zeuge eines Unfalls geworden? Schauen Sie hin! Bieten Sie Hilfe an! Leisten Sie Erste Hilfe!
Merken Sie sich oder fotografieren Sie Kennzeichen und Fahrzeugtyp, wenn sich der Verursacher vom Unfallort entfernt!
Informieren Sie Ihre Polizei über den Polizeiruf 110.
Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei, selbst wenn die Kinder Ihnen versichern, dass es ihnen gut geht (siehe Pressebericht vom 29.01.)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
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