POL-GT: Unfallflucht mit Kind - Polizei ermittelt Fahrerin
Gütersloh (ots)
Gütersloh (CK) - Am Dienstagmittag (05.02., 13.20 Uhr) zu einer weiteren Unfallflucht gekommen, bei der ein Kind verletzt wurde (siehe Pressebericht vom 06.02.).
Mittlerweile konnten Polizeibeamte des zuständigen Verkehrskommissariats die Unfallbeteiligte - eine 57-jährige Frau aus Gütersloh - ermitteln.
In ihrer verantwortlichen Vernehmung schilderte sie die Situation nach dem Unfall anders als die Kinder.
Sie gab an, sofort angehalten und den Jungen angesprochen zu haben. Der wollte jedoch sofort seine Fahrt fortsetzen. Um das zu verhindern, lief sie hinter dem Jungen und seinen zwei Begleitern her und forderte sie laut und deutlich auf zu bleiben und ihre Name zu nennen.
Als Zeugen die Situation bemerkten, fuhr der Junge mit seinen Freunden weiter; zuvor hatte er der Frau seinen Namen gegeben.
Später berichtete der Jungen seinen Eltern von dem Vorfall, die eine Anzeige bei der Polizei erstatteten.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass um nochmals darauf hinzuweisen, dass bei Unfällen, an denen Kinder beteiligt sind, die Polizei hinzugezogenen werden sollte - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.
In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen verneinen die Kinder dann aber diese Frage.
Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation richtig einzuschätzen.
Zudem sind Kinder unter 14 Jahren keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!
Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden:
Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.
In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.
Deshalb: Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei über den Polizeiruf 110 - zu Ihrer eigenen Sicherheit!
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