POL-GT: Aktion Radschlag: Haben Sie Ihr Fahrrad schon registriert?
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (CK) - Lassen Sie Ihr Rad polizeilich in der Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh registrieren! Zwecks Zuordnung gestohlener Räder sollten Fahrradbesitzer insbesondere die individuellen Rahmennummern notieren und der Polizei mittels Fahrradpass übersenden. Diese Daten benötigt die Polizei, um einen Fahndungserfolg zu erzielen. Nur über die Fahrradrahmennummer und eine präzise Beschreibung ist es möglich, ein Rad dem richtigen Besitzer zuzuordnen und einen Fahrraddiebstahl aufzuklären.
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh hat diese Problematik schon seit längerem erkannt und gibt Fahrradpässe heraus, mit deren Hilfe die Fahrräder fahndungsgerecht beschrieben werden können.
Diesen Fahrradpass, der bei allen Polizeidienststellen und vielen Fahrradfachgeschäften im Kreis Gütersloh erhältlich ist, gibt es in einer neuen, modernen Form - dieser ist zusätzlich mit einem QR-Code versehen, welcher zu einer Fahrradpass-App führt.
Wenn Sie ein Smartphone besitzen, ist die Registrierung Ihres Fahrrades also ganz einfach geworden: Der QR-Code auf dem Fahrradpass führt Sie zu der Fahrradpass-App, über die Sie Ihr Rad unkompliziert online bei der Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh bei folgender Email-Anschrift registrieren lassen können: fahrrad.guetersloh@polizei.nrw.de
Den polizeilichen Fahrradpass als App finden Sie auch im App Store oder Google Play Store.
Die Registrierung eines Fahrrades kann aber natürlich auch weiterhin auf "konservative" Art und Weise erfolgen:
Füllen Sie den Fahrradpass einfach aus (bitte keine Fotos mitschicken!), schicken Sie ihn per Post oder geben Sie ihn bei einer Polizeidienststelle im Kreis ab. Die Registrierung ist kostenlos - aber nur möglich für Fahrradbesitzer, die im Kreis Gütersloh leben!
Diese Daten werden dann durch die Polizei in die so genannte Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh eingegeben. Rund um die Uhr steht diese Datenbank den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Verfügung, wenn z.B. der Besitzer eines aufgefundenen Fahrrades festgestellt werden soll oder wenn eine Person auf der Straße überprüft wird, deren Fahrrad aus einem Diebstahl stammen könnte. So wurden nicht wenige Diebstähle bereits zu einem Zeitpunkt geklärt, als der Besitzer noch gar nicht wusste, dass ihm sein Fahrrad entwendet worden war.
Haben Sie noch Fragen? Wir sind Ihnen gerne behilflich! Schreiben Sie uns eine E-Mail fahrrad.guetersloh@polizei.nrw.de oder rufen Sie uns an, Telefon 05241 869-0.
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