POL-GT: Aktionstag "Fahrrad und Pedelec"- Polizei führte umfangreiche Verkehrskontrollen durch
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (CK) - Am Montag (03.06.) führte die Polizei im Kreis Gütersloh im Rahmen des landesweiten polizeilichen Aktionstag "Fahrrad und Pedelec" zahlreiche Verkehrskontrollen durch.
Der Aktionstag, der auch unter dem Dach der Gütersloher Aktion "Radschlag" durchgeführt wurde, dient der Bekämpfung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Rad- und Pedelec-Fahrern.
Im Kreis Gütersloh verunglückte Radfahrer stellen einen Anteil von mehr als 30 % an der Gesamtanzahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten dar; im Vergleich zum Jahr 2017 ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern (inklusiv Pedelecfahrern) nochmals deutlich gestiegen. (2017: 675 Unfälle mit Radfahrern, davon 491 Verletzte; 2018: 772 Unfälle mit 588 Verletzten).
Das ist eine Entwicklung, die wir so nicht hinnehmen wollen und durch konsequente Maßnahmen entschieden entgegen wirken werden.
Dazu wurden am Montag gezielte Kontrollmaßnahmen im Straßenverkehr durchgeführt. Die polizeiliche Tätigkeit richtet sich dabei gegen Radfahrer, die sich falsch verhalten, sowie gegen Autofahrer, die sich gegenüber Radfahrern falsch verhalten.
Dazu waren kreisweit 33 Polizeibeamte im Einsatz, die insgesamt 285 Radfahrer, 14 Pedelecfahrer und 12 Autofahrer überprüften.
Insgesamt stellten die Polizeibeamte 13 Handyverstöße sowie 172 weitere Ordnungswidrigkeiten fest, wie beispielsweise das Befahren des "falschen" Radwegs, Vorfahrtverletzungen, mangelnder Abstand oder fehlende verkehrsgerechte Ausstattung der Fahrräder fest. In einem Fall wurde ein Fahrrad sichergestellt, weil der Verdacht bestand, dass es gestohlen worden war.
Die Polizei im Kreis Gütersloh wird auch weiterhin gezielte Kontrollmaßnahmen im Straßenverkehr von und gegenüber Benutzern von Fahrrädern durchführen. Verstöße werden dabei konsequent verfolgt. Motorisierte Verkehrsteilnehmer und Rad-/Pedelecfahrer sind gemeinsam in einem Verkehrsraum unterwegs.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von ALLEN ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. JEDER Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird - so sagt schon § 1 der Straßenverkehrsordnung.
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