POL-GT: ZOB - 38-Jähriger leistet Widerstand (und eine Randgeschichte dazu)
Gütersloh (ots)
Gütersloh (CK) - Am Dienstagnachmittag (05.06., 15.15 Uhr) wurde die Polizei von Zeugen über einen Mann informiert, der im Bereich des Bahnhofvorplatzes und des ZOBs an der Kaiserstraße Passanten belästigen und Fensterscheiben bespucken würde.
Daraufhin suchten Polizeibeamte umgehend die Örtlichkeit auf und trafen den Tatverdächtigen in einem Kiosk am ZOB an. Als sie ihn dort in den Innenräumen ansprachen, reagierte er sofort aggressiv und versuchte, sich den Beamten zu entziehen.
Der Mann - ein 38-Jähriger, der zur Zeit in Gütersloh lebt - schrie die Beamten an und beleidigte sie. Daraufhin sollte der zur Personalienfeststellung und weitere polizeiliche Maßnahmen in Gewahrsam genommen werden.
Dagegen leistete er erheblichen Widerstand. Daraufhin brachten die Polizeibeamten ihn zu Boden und fixierten ihn mit Handfesseln. Weil der Beschuldigte sich nach wie vor erheblich körperlich zur Wehr setzte und die Beamten bespuckte, wurde ihm zur Verhinderung dessen sein T-Shirt über den Kopf gezogen. Ein Polizeibeamter wurde durch die Widerstandshandlung leicht verletzt.
Da der Verdacht bestand, dass der 38-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln stand, wurde ihm in der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen.
Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung eingeleitet.
Was auch berichtet werden muss:
Beim Transport des Beschuldigten zum Streifenwagen mussten mehrere Leute, welche sich vor der Kiosktür aufhielten und den Ausgang blockierten, weil sie sich nichts von dem Geschehen entgehen lassen wollten, aufgefordert werden Platz zu machen.
Einige der überwiegend jugendlichen Gaffer kamen dieser Polizeiverfügung jedoch nicht nach und mussten durch die Polizeibeamten (die ja schon alle Hände voll zu tun hatten) durch leichtes Anrempeln zur Seite geschoben werden, was hämisch kommentiert wurde.
Die Personalien dieser Leute konnten aufgrund der Situation nicht festgestellt werden.
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