POL-GT: Aktion Radschlag - Ist Ihr Fahrrad wieder da?
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (MS) - Der Diebstahl des eigenen Fahrrades ist ein großes Ärgernis. Ist Ihr Rad gestohlen worden, wird es bei der Polizei in der Sachfahndungsdatei ausgeschrieben. Ist das Fahrrad darüber hinaus in der Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh registriert, kann es jederzeit dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden. Haben Sie Ihr Fahrrad nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei Ihrer eventuell vorhandenen Versicherung als gestohlen gemeldet, muss die Versicherung auch über ein wieder aufgefundenes Fahrrad in Kenntnis gesetzt werden. Versäumen Sie diese Meldung, machen Sie sich unter Umständen des versuchten Versicherungsbetruges (§263 StGB) strafbar. Haben Sie das Fahrrad selbst wiedergefunden, haben sie ebenfalls die Pflicht, die Polizei zu informieren. So können nicht nur Ihre Fahrraddaten aus der Sachfahndung gelöscht werden, Sie laufen auch nicht Gefahr mit einem als gestohlen gemeldeten Fahrrad zu fahren. So paradox es auch klingen mag, ist das Fahrrad noch zur Fahndung ausgeschrieben, besitzen Sie im ersten Anschein ein gestohlenes Fahrrad, obwohl Sie eigentlich der Eigentümer sind. Fahrraddiebstähle machen einen Anteil von etwa 30 % an der Gesamtzahl aller Diebstahlsdelikte aus. Im Jahr 2018 wurden im Kreis Gütersloh 2107 Fahrräder gestohlen. Diese Zahl möchte die Polizei Gütersloh in Zukunft deutlich nach unten korrigieren. Mit der Aktion "Radschlag" wollen wir nicht nur Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern sondern auch Fahrraddiebstähle bekämpfen.
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