POL-GT: Dreiste Unfallflucht, Strafvereitelung und kein Einsehen
Gütersloh (ots)
Gütersloh (FK) - Am späten Mittwochabend (26.02., 23.50 Uhr) beobachtete ein Zeuge eine Unfallflucht an der Eickhoffstraße. Den Zeugenangaben nach, befuhr ein BMW-Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit die Eickhoffstraße, kam dabei von der Fahrbahn ab und schob einen geparkten Ford in eine Hauswand.
Nach dem Unfall stieg der Fahrer aus seinem Auto aus und forderte den Zeugen mit deutlichen Worten dazu auf, nicht die Polizei zu informieren. Anschließend fuhr er mit seinem BMW davon.
Als die Polizeibeamten wenig später an dem Unfallort erschienen, kam der zuvor beschriebene BMW-Fahrer abermals zum Unfallort. Er wurde von einer 21-jährigen Frau gefahren, welche sagte, den Unfall zuvor verursacht zu haben. Die 21-jährige Gütersloherin gab vor, nach dem Unfall weggefahren zu sein, um ihren Bekannten zu informieren.
Aufgrund der Zeugenbeschreibung, der Spuren am Unfallort und widersprüchlichen Angaben den Polizeibeamten gegenüber wurde der 26-jährige Mann aus Gütersloh als Beschuldigter im Strafverfahren wegen der Unfallflucht belehrt. Ihm wurde in einem nahegelegenen Krankenhaus Blut entnommen, da er merkbar unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand.
Der 26-Jährige hatte kein Einsehen. Er beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten und spuckte in deren Richtung. Gegen ihn wurde aufgrund des Verkehrsdeliktes ein Strafverfahren eingeleitet. Ebenso wurde ein Verfahren aufgrund der Beleidigungen eingeleitet. Seine 21-jährige Bekannte muss sich wegen der Strafvereitelung verantworten.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 14000 Euro.
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