POL-GT: Gemeinsame Pressemitteilung: Polizei und Kreis Gütersloh Großteil der Bürger hält sich an das Kontaktverbot
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh - Seit Montag, 23. März, gilt in ganz NRW ein Kontaktverbot, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Demnach sind Versammlungen oder Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Laut den Ordnungsämtern der Kommunen sowie der Polizei Gütersloh hält sich der Großteil der Bevölkerung an die angeordneten Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Damit das Kontaktverbot sowie die Abstandsregeln eingehalten werden, führen die Ordnungsämter und die Polizei verschärft Kontrollen durch. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zum Großteil halten sich die Menschen im Kreis Gütersloh an die Vorschriften. Laut Polizei habe es besonders in den ersten Tagen noch viele Fragen und Unsicherheiten bei der Bevölkerung gegeben, die meisten zeigten sich aber einsichtig und verständnisvoll. "Die Welt, Europa, Deutschland, Nordrhein-Westfalen, der Kreis Gütersloh, wir alle befinden uns im Ausnahmezustand. Die getroffenen Schutzmaßnahmen beschränken uns alle persönlich, umso mehr danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern für das Verständnis. Wir müssen die Ausbreitung des Virus eindämmen und insbesondere die Risikogruppe schützen. Das ist unser größtes Ziel und jeder, der sich an die Regeln hält, hilft dabei", bedankt sich Landrat Sven-Georg Adenauer bei allen Bürgerinnen und Bürgern im Kreis. Sonst hochfrequentierte Orte und beliebte Treffpunkte wie die Innenstädte seien nur noch wenig besucht, in anderen Ortsteilen seien nur noch vereinzelt Menschen unterwegs. Besonders auffällig sei jedoch die weiterhin hohe Besucherzahl der Wochenmärkte. Doch auch hier halten die Menschen den geforderten Mindestabstand ein. "Ich finde es sehr löblich, wie diszipliniert die Bürgerinnen und Bürger mit der Situation umgehen. Weiter so! Es ist außerdem wichtig, die lokalen Geschäfte zu unterstützen - gerade in diesen Zeiten. Viele Betreiber bieten auch Online-Angebote oder Lieferdienste an", betont Adenauer. Bisher haben die Ordnungsämter und die Polizei nur vereinzelt Verstöße gegen das Ansammlungsverbot in der Öffentlichkeit gemeldet und Bußgelder verhängt. Wer beispielsweise mit mehr als einer weiteren Person unterwegs ist, muss laut dem Bußgeldkatalog 200 Euro Strafe zahlen. Die meisten angesprochenen Personen zeigten sich einsichtig, nur in wenigen Fällen musste die Polizei eine Anzeige fertigen. So erhielt beispielsweise ein 20-jähriger Mann aus Gütersloh eine Anzeige, weil er die Maßnahme als lächerlich bezeichnete und sich auch nach der Ansprache durch die Polizei nicht an das Kontaktverbot hielt. Die Polizei bekam außerdem Hinweise, dass einige Gastronomiebetriebe weiterhin wie gewohnt geöffnet hatten. Laut dem Bußgeldkatalog müssen Gastronome, die ihre Kneipe oder ihr Restaurant trotz der Verbote wie gewohnt betreiben, 4.000 Euro Strafe zahlen. "Zuwiderhandlungen werden zu Recht scharf bestraft", hebt Adenauer hervor. Denn der Coronavirus überträgt sich laut den Fachleuten primär über Tröpfcheninfektion, also von Mensch zu Mensch. "Durch die Verstöße gegen das Kontaktverbot gefährden diese Personen sich selbst und ihre Mitmenschen." In Werther (Westf.) sei eine Jugendgruppe durch Vandalismus auffällig geworden. In Gütersloh musste die Polizei sogar eine Strafanzeige wegen Körperverletzung aufnehmen. Ein Mann hatte eine Gruppe am Hauptbahnhof auf das Versammlungsverbot angesprochen und wurde daraufhin von einem der jungen Männer angespuckt. Die Täter sind daraufhin weggerannt. Hinweise nimmt die Polizei unter Telefon 0 52 41 86 90 entgegen.
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh bewertet in Abstimmung mit dem Krisenstab des Kreises die Lage ständig neu. Der Abteilungsleiter Polizei, LPD Christoph Ingenohl, appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: "Wir werden die Sicherheit im Kreis Gütersloh auch unter schwierigen Bedingungen gewährleisten! Halten Sie weiter durch. Wir sind jederzeit für Sie da!" Zu den polizeilichen Aufgaben gehören auch Kriminalprävention und Opferschutz. Die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Kommissariats stehen zum Beispiel bei Fragen zum Einbruchschutz (privat und gewerblich) und bei Beratungen zu Gewalt in der Beziehung zur Verfügung. Die Kolleginnen und Kollegen des Kriminalkommissariats für Prävention/ Opferschutz sind unter der Telefonnummer 0 52 41 86 90 zu erreichen. Aktuelle Informationen rund um das Coronavirus und der aktuellen Lage im Kreis Gütersloh gibt es unter www.kreis-guetersloh.de/corona/. Dort steht auch der gesamte Bußgeldkatalog zum Download zur bereit.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell